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Donnerstag, 30. Januar 2025

Neues Wohnprojekt „BonVie“: Moderne Doppelhaushälften in Fulda-Haimbach!

Neues Wohnbauprojekt „BonVie“ in Fulda-Haimbach: Moderne Doppelhaushälften, gut angebunden, mit Fertigstellung Winter 2025/2026.

Renaturierung des Hainbachs: Besserer Hochwasserschutz für Esslingen!

Geotechnische Untersuchungen am Hainbach in Offenbach starten am 3. Februar 2025 für eine naturnahe Renaturierung.

Neues Wohnhaus in Kassel: Ausgrabungen auf historischem Boden beginnen!

Im Frühjahr 2025 beginnen Ausgrabungen in Kassel vor dem Karlshospital, bevor ein neues Wohnhaus mit 134 Appartements entsteht.

Schock im Saarland: 55-Jähriger wegen schwerem Missbrauch verurteilt!

Am 30. Januar 2025 hat das Landgericht Saarbrücken einen 55-jährigen Mann aus Neunkirchen wegen schweren sexuellen Missbrauchs seiner Stieftochter zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt. Die Taten, die sich über mehrere Jahre erstreckten, begannen, als das Opfer gerade einmal zehn Jahre alt war. Bei der Verhandlung wurde bekannt, dass der Angeklagte Videos von den Missbrauchshandlungen aufgenommen hatte, und es wurden auch Aufnahmen sichergestellt, die die Minderjährige in sexualisierten Situationen mit anderen Männern zeigen. Diese erschreckenden Details machten deutlich, dass das Ausmaß der Taten gravierend war.

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Die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage hatten ursprünglich eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren und neun Monaten gefordert. Vor der Haftstrafe wird der Verurteilte jedoch in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen, da bei ihm eine Persönlichkeitsstörung und Pädophilie diagnostiziert wurde. Die rechtlichen Bestimmungen besagen, dass der Missbrauch von Personen unter 18 Jahren durch Ausnutzung einer Zwangslage strafbar ist. Gemäß dem Strafgesetzbuch können Täter mit Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen bestraft werden, wenn sie die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung des Opfers ausnutzen.

Hintergrund zu sexuellen Missbrauch

Die Dunkelziffer sexueller Übergriffe ist hoch, wobei etwa zwei Drittel der Opfer in irgendeiner Form ein enges Verhältnis zum Täter haben, sei es familiär oder durch Bekanntschaften. Der Großteil der Täter stammt aus dem direkten Umfeld der betroffenen Kinder. Viele von ihnen sind in pädagogischen oder therapeutischen Berufen tätig, was ihnen die Nähe zu den Opfern erleichtert. Dies zeigt, wie wichtig es ist, klare Regeln zur professionellen Nähe und Distanz zu etablieren, um den Schutz von Kindern zu gewährleisten. Laut der Polizei-Beratungsstelle kommen etwa 30 Prozent der Missbrauchenden aus dem engsten Familienkreis.

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Ein weiterer Aspekt ist die gesellschaftliche Wahrnehmung des Problems. Täter sind oft in ihrer Gemeinde gut angesehen, was es für Opfer erschwert, über ihre Erlebnisse zu sprechen. Dies führt nicht nur zu einem Aufrechterhalten des Missbrauchs, sondern auch zu einer Stigmatisierung von Opfern. Die bestehende Gesetzeslage, die seit einer Änderung im Jahr 2015 in Kraft ist, versucht, diesem Elend entgegenzuwirken, indem sie härtere Strafen für solche Straftaten vorsieht. Dennoch bleibt die Herausforderung enorm, was den Schutz von Minderjährigen und die Bekämpfung von sexuellem Missbrauch betrifft.

Weitere Informationen, Referenzen & Quellen:

https://www.sol.de/blaulicht-saarland/stieftochter-sexuell-missbraucht-mann-aus-neunkirchen-muss-ins-gefaengnis,564285.html
https://dejure.org/gesetze/StGB/182.html

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