Am 8. Januar 2025 kam es zu einem Vorfall an einem Bahnübergang auf der B26 in Willendorf, bei dem die Lichtzeichenanlage kein Warnsignal anzeigte, obwohl ein Zug einfuhr. Diese Tatsache wurde von einem Zeugen bestätigt. Es zeigte sich, dass die Lichtzeichen weder rot noch gelb leuchteten. Der Zug war in Fahrtrichtung 1 unterwegs und besetzt mit zwei Lokführern, einem Ausbilder und einem Auszubildenden. Die rotlichtschaltung des Signals erfolgt manuell durch den Triebfahrzeugführer mittels Funkfernbedienung für die Fahrtrichtung 1 und über Einschaltsensoren im Gleis für die Fahrtrichtung 2 (Wiener Neustadt).
Die ÖBB plant, die Anzahl der Eisenbahnkreuzungen in Österreich zu reduzieren, um die Sicherheit zu erhöhen. Es gibt über 2.900 Eisenbahnkreuzungen im Netz der ÖBB, während technische Defekte, die zu einem vollständigen Ausfall von Lichtsignalanlagen führen, äußerst selten sind. Ein Sprecher der ÖBB, Christopher Seif, erklärte, dass zurzeit die genaue Ursache des Unglücks in Willendorf ermittelt wird. Alkotests bei beiden Triebwagenführern und dem Lkw-Lenker ergaben negative Werte. Die Umstände, weshalb das Warnsignal nicht aktiviert wurde, stehen aktuell im Mittelpunkt der Untersuchungen.
Dialog über Sicherheit an Bahnübergängen
Es gibt eindeutige Verhaltensregeln für das Überqueren von Bahnübergängen, die in der Straßenverkehrsordnung und der Eisenbahnkreuzungsverordnung festgelegt sind. Straßenbenutzer müssen ihre Geschwindigkeit anpassen, um sicher anhalten zu können, und sich durch Ausblick und akustische Signale überzeugen, ob ein gefahrloses Übersetzen möglich ist. Richtiges Verhalten könnte dazu beitragen, Verkehrsunfälle an Bahnübergängen zu verhindern. Die Schuldfrage wird in der Regel den Straßenbenutzern zugeschrieben, die geltende Vorschriften missachten.
Ein essentielles Ziel bleibt die Verbesserung der Sicherheit an Bahnübergängen. Unfälle an diesen Übergängen sind zwar im Vergleich zu Gesamtunfällen im Straßenverkehr selten, jedoch oft schwerwiegend. Technische Sicherheitsmaßnahmen an nicht gesicherten Bahnübergängen werden empfohlen, um die Risiken zu minimieren, während auch eine Anpassung der Fristen für die Überprüfung solcher Anlagen von fünf auf mindestens zehn Jahre gefordert wird.