In Neunkirchen bleibt es auch weiterhin dabei: Flohmärkte werden an Sonntagen nicht genehmigt. Dies teilte Bürgermeisterin Lisa Hensler (SPD) in der jüngsten Stadtratssitzung mit. Trotz der Tatsache, dass andere Kommunen im Saarland Flohmärkte an Sonntagen erlaubt haben, wird Neunkirchen an den strengen Vorgaben des Saarländischen Sonn- und Feiertagsgesetzes festhalten.
Das Gesetz verbietet an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen grundsätzlich alle öffentlich bemerkbaren Tätigkeiten, die die äußere Ruhe beeinträchtigen oder dem Wesen des freien Tages widersprechen. Eine Ausnahme für Flohmärkte ist im Gesetz nicht normiert. Die Bürgermeisterin verwies auf die gesetzlichen Regelungen, die im November 2022 vom Innenministerium an die saarländischen Städte und Gemeinden ermahnt wurden. Diese Erinnerung hatte zum Ziel, eine einheitliche Handhabung des Gesetzes im gesamten Saarland zu gewährleisten.
Rechtslage und Zuständigkeiten
Das Saarländische Feiertagsgesetz schützt Sonntage und staatlich anerkannte Feiertage, die von 0:00 bis 24:00 Uhr gelten. Zu den gesetzlichen Feiertagen im Saarland zählen Neujahrstag, Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, Maria Himmelfahrt (15. August), Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober), Allerheiligentag (1. November), 1. Weihnachtstag (25. Dezember) und 2. Weihnachtstag (26. Dezember) saarland.de erklärt.
Für Ausnahmen von diesen Verboten sind spezifische Stellen zuständig. Während das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Ausnahmen über die Grenzen eines Landkreises hinaus genehmigen kann, sind Landkreise und Städte für Ausnahmen auf ihrem Gebiet verantwortlich. Das innerstädtische Vorgehen in Neunkirchen verfolgt hierbei eine strikte Linie: Alle Verstöße gegen das Sonn- und Feiertagsgesetz sollen kontrolliert und geahndet werden.
Zukunftsaussichten und Diskussionen
Das Präsidium des Saarländischen Städte- und Gemeindetages plant, sich mit der Thematik der Flohmärkte an Sonntagen zu befassen. Dies wurde auf Anregung der Gemeinde Schiffweiler angestoßen. Die Diskussion über die strengen Vorgaben wird somit fortgeführt, auch wenn die rechtlichen Grundlagen derzeit keine Ausnahmen zulassen.
Die Haltung der Stadt Neunkirchen, die sich am bestehenden Gesetz orientiert, zeigt die tief verwurzelte Perspektive auf die Bedeutung der Ruhe an Sonn- und Feiertagen. Auch wenn einige Nachbarkommunen anders entscheiden, wird Neunkirchen weiterhin am gesetzlichen Rahmen festhalten, um eine einheitliche Regelung zu gewährleisten.
Für weitere Informationen über das saarländische Feiertagsgesetz können interessierte Bürger die Details auf recht.saarland.de nachlesen.