Am 9. März 2025 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit einen Rückruf für Riegel der Marke Crownfield gestartet. Das betroffene Produkt ist der Obstriegel Banane-Erdbeere, der in einer Verpackung mit 5 Riegeln à 30 Gramm erhältlich ist. Aufgrund nachgewiesener Plastikfremdkörper in einer bestimmten Charge werden die Verbraucher dringend gewarnt, diesen Riegel nicht zu verzehren, da eine Verletzungsgefahr im Mund- und Rachenraum besteht. Der Rückruf betrifft Lidl-Filialen in mehreren Bundesländern, jedoch nicht im Saarland, wo diese Produkte nicht verkauft wurden. Alle Informationen dazu sind auf sol.de verfügbar.
Der Hersteller der betroffenen Riegel, die Nutrisun GmbH & Co. KG, hat das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) auf den 14. Juli 2025 festgelegt. Verbraucher haben die Möglichkeit, die betroffenen Produkte in jedem Lidl zurückzugeben, unabhängig davon, ob sie einen Kassenbon haben. Der Kaufpreis wird auch ohne Kassenbon erstattet. Diese Rückrufaktion führt zu zusätzlichen Unsicherheiten, nachdem in der letzten Zeit ähnliche Rückrufe auch für Produkte von Kaufland, Rewe sowie diverse Käse-Produkte und bei Aldi Süd durchgeführt wurden.
Gesundheitsrisiko und Rückgabe
Die Behörde weist ausdrücklich darauf hin, dass die enthaltenen Plastikfremdkörper gesundheitliche Risiken darstellen können. Neben Plastikteilen bestehen weitere mögliche Gefahren durch metallische Fremdkörper, Glasscherben sowie Holz- und Kunststoffsplitter, die zu ernsthaften Verletzungen führen können. Die Rückgabe des Obstriegels ist auch als Teil einer allgemeinen Informationskampagne an die Verbraucher wichtig, um deren Sicherheit zu gewährleisten produktwarnung.eu.
Verbraucher werden über unterschiedliche Kanäle informiert. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Warnmeldungen über WhatsApp zu abonnieren. Dies stellt sicher, dass die Informationen zu Rückrufen schnell und effizient verbreitet werden. Der Rückruf wird eingeführt, sobald der Verdacht auf unsichere Produkte besteht, um geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
Rechtslage und Verbraucherrechte
Laut den Richtlinien müssen Unternehmen bei Verdacht auf unsichere Lebensmittel umgehend Rückrufaktionen einleiten. Dies beinhaltet die Information der Öffentlichkeit über das betroffene Produkt sowie den Grund für die Rücknahme. In Fällen von Gesundheitsgefährdungen sind auch die zuständigen Behörden zu informieren verbraucherzentrale.de.
Laut den gesetzlichen Vorgaben sind Händler verpflichtet, reklamierte Produkte zu ersetzen oder den Kaufpreis zu erstatten. Die Rücknahme erfolgt, wenn das Produkt Verbraucher:innen noch nicht erreicht hat, während ein Rückruf eingeleitet wird, wenn es bereits verkauft wurde. Informationen zu Lebensmittelwarnungen sind auf dem Portal lebendmittelwarnung.de zu finden, das auch Informationen zu Haltbarkeit und möglichen Gefahren enthält.
Verbraucher sind dazu aufgerufen, im Falle von Zweifel an der Sicherheit von Lebensmitteln sich bei den zuständigen Behörden zu melden. Diese können Beschwerden entweder persönlich, schriftlich oder telefonisch einreichen. Bei gesundheitlichen Risiken leiten die Lebensmittelaufsichtsbehörden umgehend Maßnahmen ein, um potenzielle Gefahren zu minimieren.