In einem erschütternden Vorfall in Westhofen rastete ein 45-jähriger Mann vergangene Woche mit seinem Wagen frontal in ein Auto, in dem seine Frau und sein Schwiegervater saßen. Nach dem Aufprall kam es zu einer brutalen Auseinandersetzung, bei der der Mann mit einem Messer auf die beiden einstach. Die leitende Mainzer Oberstaatsanwältin Andrea Keller bestätigte, dass der Beschuldigte bereits zuvor wiederholt seine Frau bedroht und angegriffen hatte, was bereits seit längerer Zeit in den Akten vermerkt ist. Es gab mehrere Vorfälle, die einen klaren Muster von ernster Partnerschaftsgewalt zeigten.
So ereignete sich am 15. November ein Streit, in dessen Verlauf der Mann seine Frau verletzte. Dieses Vergehen wurde später als „gefährliche Körperverletzung“ klassifiziert. Obwohl der Ehemann an diesem Tag vorläufig festgenommen wurde, wurde er bald darauf wieder freigelassen, da die Behörden keine Haftgründe sahen. Die Situation eskalierte weiter, als der Mann vier Tage nach dem Verkehrsunfall seine Frau würgte und am Telefon drohte, sie „auszulöschen“. Daraufhin erstattete die Ehefrau Anzeige.
Rechtliche Schritte und Polizeiliche Maßnahmen
Die Ermittlungsverfahren zu den Bedrohungen und körperlichen Übergriffen werden nun mit dem laufenden Ermittlungsverfahren wegen versuchten Mordes zusammengeführt. Am 21. November erließ das Amtsgericht Worms ein Annäherungsverbot, das dem Mann vorschreibt, mindestens 100 Meter Abstand zu seiner Frau zu halten. Diese Maßnahme ist für sechs Monate angelegt und soll der Frau ein gewisses Maß an Sicherheit geben. Als sei dies nicht genug, läuft gegen den 45-Jährigen zudem ein Ermittlungsverfahren im Bereich sexualisierter Gewalt, das sich jedoch noch in einem frühen Stadium befindet.
Der Beschuldigte befindet sich seit dem mutmaßlichen Mordversuch in Untersuchungshaft, während die Ermittlungen weitergeführt werden. Die Vorfälle werfen ein Schlaglicht auf die weit verbreitete Problematik der häuslichen Gewalt in Deutschland, die sich auch in der aktuellen Statistik niederschlägt.
Statistische Hintergründe zur Partnerschaftsgewalt
Jüngste Reportagen zu häuslicher Gewalt zeigen alarmierende Trends. Laut dem „Bundeslagebild Häusliche Gewalt“ werden 34,4 % aller verzeichneten Fälle auf innerfamiliäre Gewalt zurückgeführt. Ein erheblicher Teil dieser Gewalt wird in Partnerschaften verübt, wie die Statistik beweist: 157.818 Personen waren 2022 Opfer von Partnerschaftsgewalt, wobei 80 % der Betroffenen Frauen sind. Viele der männlichen Täter haben bereits zuvor polizeiliche Kontakte gehabt, was ein beunruhigendes Muster vermuten lässt.
- 59,3 %: vorsätzliche einfache Körperverletzung
- 24,2 %: Bedrohung, Stalking, Nötigung
- 10 %: gefährliche Körperverletzung
- 2,5 %: Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexuelle Übergriffe
Zusätzlich wurden im vergangenen Jahr 133 Frauen durch ihren (Ex-)Partner getötet, und es gab 312 dokumentierte Totungsversuche an Frauen. Die Dunkelfeldstudie „Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag“ wird ab 2025 erste Ergebnisse zur Gewaltbelastung bei Frauen und Männern liefern und soll dabei auch Menschen mit Migrationshintergrund einbeziehen. Diese notwendige Datenerhebung unterstreicht die Dringlichkeit, dem Problem der Partnerschaftsgewalt intensiver entgegenzuwirken.
Die aktuellen Ereignisse in Westhofen sind nicht nur ein Einzelfall, sondern spiegeln die tief verwurzelten gesellschaftlichen Probleme, die in vielen Partnerschaften bestehen. Es bedarf umfassender Maßnahmen, um künftige Vorfälle zu verhindern und den Betroffenen einen Ausweg aus der Gewalt zu bieten.
Weitere Informationen zur Thematik finden Sie auf DJB und dem Frauenhauskoordinierung.