Am 17. März 2025 endet die Bewerbungsfrist für die Bürgermeisterwahl in Zweibrücken. Bis zu diesem Zeitpunkt haben sich insgesamt neun Personen um das Amt beworben: sieben Männer und zwei Frauen. Der Stadtsprecher Jens John gab bekannt, dass aus Datenschutzgründen keine weiteren Details zu den Bewerbern veröffentlicht werden können. Alle Kandidaten stammen aus der Region, es ist niemand von außerhalb dabei. Der amtierende Bürgermeister Christian Gauf von der CDU beabsichtigt, sich erneut zur Wahl zu stellen.
Unter den Bewerbern finden sich auch bekannte Gesichter aus der Kommunalpolitik. So hat Julian Dormann, der bisherige Kämmerer, seine Bewerbung eingereicht. Zudem tritt Nicolas Perrault von Die Linke an, ebenfalls aus Zweibrücken. Die eingereichten Bewerbungen werden von den Mitgliedern des Stadtrats gesichtet, die anschließend in ihren Fraktionen darüber beraten.
Wahlprozess und Regeln
Die Bewerber werden sich in einer Stadtratssitzung am 9. April 2025 persönlich vorstellen. Jedes Stadtratsmitglied hat die Möglichkeit zu entscheiden, welche Bewerber sie für geeignet halten, um im Stadtrat zur Wahl zu stehen. Die Wahlen selbst sind für den 9. April angesetzt und können in bis zu drei Wahlgängen stattfinden. Für die ersten beiden Wahlgänge ist eine absolute Mehrheit erforderlich, was bedeutet, dass 21 Stimmen aus 40 möglichen benötigt werden.
Erreicht im ersten oder zweiten Wahlgang niemand die erforderliche Mehrheit, bleiben die beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen für den dritten Wahlgang im Rennen. Sollte es im dritten Wahlgang zu einer Stimmengleichheit kommen, wird ein Losverfahren die Entscheidung herbeiführen.
Rechtliche Rahmenbedingungen der Kommunalwahl
Die Kommunalwahlen in Deutschland, zu denen auch die Bürgermeisterwahlen zählen, sind durch das Grundgesetz in Artikel 28, Absatz 1 geregelt. Diese Vorschrift garantiert eine allgemeine, unmittelbare und geheime Wahl. Wahlberechtigt sind alle Unionsbürger, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Freie Wählergemeinschaften, welche keine Parteien sind, dürfen nicht von der politischen Willensbildung ausgeschlossen werden.
In Deutschland existieren verschiedene Modelle der Kommunalverfassung. Die am weitesten verbreitete ist die Süddeutsche Bürgermeisterverfassung, die die Direktwahl des Bürgermeisters vorsieht. Die Regelungen für Kommunalwahlen variieren von Bundesland zu Bundesland. Das Kumulieren und Panaschieren von Stimmen ist in vielen Bundesländern erlaubt, was es den Wählern ermöglicht, ihre Stimmen strategisch zu vergeben.
Im Durchschnitt ist die Wahlbeteiligung bei Kommunalwahlen jedoch niedriger als bei Landtags- oder Bundestagswahlen, was möglicherweise auf das lokale Themenfeld und das spezifische Parteiensystem zurückzuführen ist. Zudem zeigt sich, dass Wähler bei lokalen Wahlen häufig kleinere Parteien oder Bürgerinitiativen unterstützen.
Weitere Informationen zur Wahl und den Bewerbern finden Sie auf der offiziellen Webseite der Stadt Zweibrücken unter Zweibrücken.de, die eine umfassende Übersicht zu den Wahlverfahren bietet. Die anstehenden Entscheidungen und der Wahlprozess stellen somit nicht nur für die Bewerber eine Herausforderung dar, sondern zeigen auch die Dynamik des lokalen politischen Geschehens in der Stadt.
Rheinpfalz berichtet, dass die Vorbereitungen für die Wahl bereits in vollem Gange sind, während auch die rechtlichen Rahmenbedingungen, die von der bpb festgelegt werden, den Wahlprozess unterstützen.