Der Poller zwischen der Rosengartenstraße und dem Hallplatz in Zweibrücken ist wieder funktionsfähig. Dies bestätigte Rathaussprecher Jens John. Der defekte Endschalter, der für das Hoch- und Runterfahren des Pollers zuständig ist, wurde repariert. Die Kosten für die Reparatur sind momentan noch unklar, da bislang keine Rechnung eingegangen ist.
Der Hallplatz-Poller war der erste versenkbare Poller in der Innenstadt von Zweibrücken und war bis zu seinem Defekt Mitte Februar weniger als fünf Jahre in Betrieb. Eine tragische Folge der Situation ist, dass für diesen Poller keine Garantie oder Gewährleistung mehr besteht.
Situation der Fußgängerzone
In der Fußgängerzone von Zweibrücken gibt es aktuell immer wieder Mehrkosten für Sicherheitsmaßnahmen. So wurden insgesamt 38 neue elektro-hydraulisch versenkbare Poller installiert, um die Einfahrten zur Fußgängerzone effektiv zu sperren. Diese Maßnahmen haben zu einem Anstieg der Kosten um fast 34 Prozent geführt, was insgesamt 262.600 Euro ausmacht. Überraschungen im Untergrund haben diesen Anstieg verursacht.
Der mittlere Poller vor dem Hallplatz ist derzeit defekt. Interessanterweise war dieser Poller bereits fünf Monate nach seiner Erstinstallation im März 2020 aufgrund eines Defekts ausgefallen. Die Garantie für diesen Poller ist mittlerweile ebenfalls abgelaufen, weshalb die Stadt die Reparaturkosten selbst tragen muss.
Um die Durchfahrt zum Hallplatz zu verhindern, wurde die Baustelle mit einem Verbotsschild und einer Absperr-Warnbake gesperrt. Es ist ein bedauerlicher Umstand, dass der Poller-Ausfall noch ärgerlicher ist, da der mittlere Poller erst kürzlich repariert wurde. Der Poller wurde ausgehebelt, um in einem speziellen Unternehmen geprüft zu werden. Erst nach dieser Prüfung werden die Stadtverwaltung die Kosten sowie den Zeitpunkt der Wiederherstellung der Polleranzahl abschätzen können.
Überlegungen zur Sicherheit
Die Installation solcher Poller ist eine wichtige Maßnahme zur Erhöhung der Sicherheit im öffentlichen Raum. Sie dienen dazu, Fußgängerbereiche und Gehwege von Kraftfahrzeugen freizuhalten und zu verhindern, dass diese zugeparkt werden. Die rechtliche Grundlagen für den Einsatz von Pollern wird in der Straßenverkehrsordnung (StVO) und dem Straßenrecht geregelt. Die neue Fassung der StVO, die im August 2009 in Kraft trat, lässt Poller nicht mehr als Verkehrseinrichtungen gelten.
Die Gestaltung und Anordnung von Pollern muss den Bedürfnissen aller Verkehrsteilnehmer gerecht werden. Hierbei kommen verschiedene Materialien wie Kunststoff, Holz, Aluminium oder Stahl zum Einsatz. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) empfielt eine Mindesthöhe von 90 cm für eine bessere Sichtbarkeit. Solche Maßnahmen sind wichtig für die Sicherheit auf den Straßen.