Am Sonntag, den 29. Dezember 2024, ereignete sich in der Urwahlener Straße in Wahlen ein schwerer Unfall, als ein 26-jähriger Autofahrer aus dem Landkreis Merzig-Wadern ungebremst in einen geparkten Anhänger krachte. Laut Informationen der Polizei war der Fahrer stark alkoholisiert, mit einem Blutalkoholwert von über 1 Promille.
Der Unfall geschah gegen 4:20 Uhr und führte zu hohen Sachschäden sowohl am VW Golf des Fahrers als auch am Anhänger. Trotz des heftigen Aufpralls blieb der Fahrer jedoch unverletzt. Im Zuge des Vorfalls wurde der Führerschein des Mannes sichergestellt und ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.
Alkoholeinfluss im Straßenverkehr
Wie bussgeldkatalog.net berichtet, umfasst die Problematik von Unfällen unter Alkoholeinfluss in Deutschland eine alarmierende Statistik. Im Jahr 2015 gab es insgesamt 305.659 Unfälle mit Personenschaden, von denen 9.170 auf Trunkenheitsfahrten zurückzuführen waren. Trunkenheit am Steuer wird als Straftat betrachtet und nicht als Ordnungswidrigkeit.
In Deutschland liegt die allgemeine Promillegrenze bei 0,5 Promille, während für Fahranfänger eine Null-Promille-Grenze gilt. Bereits bei einem Promillewert von 0,3 kann eine Gefährdung des Straßenverkehrs vorliegen, die strafrechtlich bestraft wird. Strafen für das Fahren unter Alkoholeinfluss können bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafen betragen. Zudem drohen Punkte in Flensburg, Entzug der Fahrerlaubnis und eine Sperrfrist zwischen sechs Monaten und fünf Jahren.