Die saarländische Landesregierung hat im Dezember 2024 einen Nachtragshaushalt verabschiedet, der Maßnahmen zur Beseitigung von Hochwasserschäden in Höhe von 33 Millionen Euro umfasst. Diese Gelder sind insbesondere für die Folgen der verheerenden Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 vorgesehen, die im Saarland erhebliche Schäden angerichtet hat, wie auf der Seite Völklingen im Wandel berichtet wird.
Nach den neuesten Schätzungen beläuft sich die Gesamtschadenshöhe auf etwa 46,16 Millionen Euro. Innenminister Reinhold Jost erklärte, dass bereits eine Soforthilfe von 5 Millionen Euro an betroffene Kommunen ausgezahlt worden sei. Diese finanzielle Unterstützung wird als pauschale Zuwendung gewährt, die ohne Antragstellung direkt an die Gemeinden und Gemeindeverbände fließt.
Verteilung der Mittel
Die Verteilung der 33 Millionen Euro erfolgt entsprechend den Anteilen der Kommunen an der Gesamtschadenssumme. Folgende Beträge sind für die einzelnen Regionen vorgesehen:
Region | Zugeteilte Mittel |
---|---|
Regionalverband Saarbrücken | ca. 9,76 Mio. Euro |
Landkreis Merzig-Wadern | ca. 2,01 Mio. Euro |
Landkreis Neunkirchen | ca. 6,3 Mio. Euro |
Landkreis Saarlouis | ca. 8,03 Mio. Euro |
Saarpfalz-Kreis | ca. 4,35 Mio. Euro |
Landkreis St. Wendel | ca. 2,55 Mio. Euro |
Die finanziellen Hilfen können u.a. für die Beseitigung von Schäden, den Wiederaufbau von Infrastruktur, Aufräumarbeiten, Entsorgungen, die Wiederbeschaffung von Material und die Finanzierung von Hilfskräften verwendet werden. Zudem wird eine weitere Tranche von 5 Millionen Euro in diesem Jahr als Bedarfszuweisung bereitgestellt.
Fördermöglichkeiten und Antragsverfahren
Die Hochwasserhilfe ist eng mit der Regelung zu Sachschäden verbunden, die aus der Hochwasserkatastrophe resultieren. Laut Informationen der Bundesregierung sind Schäden durch wild abfließendes Wasser, Sturzfluten und andere Ursachen förderfähig, wenn sie unmittelbar durch die Flutereignisse entstanden sind. Förderanträge können bis zum 30. Juni 2026 gestellt werden, was den Geschädigten ausreichend Zeit gibt, ihre Ansprüche geltend zu machen.
Die Mindestschadenhöhe für eine Förderung beträgt 5.000 Euro, wobei Kosten für die Beseitigung von Schäden an Wohngebäuden, Abriss- und Aufräumarbeiten sowie Denkmalschutzmaßnahmen erstattet werden können. Eine Wesentlichkeit der Förderung ist, dass bis zu 80% der förderfähigen Kosten übernommen werden können, wobei für Hausratpauschalen sogar 100% erstattet werden.
Zusätzlich ermöglicht die Regelung eine Mehrfachförderung, solange die Gesamtsumme der Fördermittel die Gesamtausgaben nicht übersteigt. Dies könnte insbesondere für Geschädigte von Vorteil sein, die mehr als einen Antrag für verschiedene Schadensarten stellen möchten.
Insgesamt zeigen diese Maßnahmen, dass die saarländische Landesregierung aktiv daran arbeitet, die Folgen der Hochwasserkatastrophe anzugehen. Die verschiedenen Unterstützungsmaßnahmen und Fördermöglichkeiten sollen den betroffenen Gemeinden helfen, so schnell wie möglich wieder auf die Beine zu kommen.
Für weitere Informationen und detaillierte Richtlinien zur Antragstellung können Betroffene die Bundesregierung und Land NRW besuchen.