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Donnerstag, 23. Januar 2025

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Saarlouis: Brandanschlag von 1991 – BGH bestätigt tödliches Urteil!

Am 23. Januar 2025 hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Revisionen in einem Fall abgelehnt, der das Land über drei Jahrzehnte beschäftigte. Der Angeklagte, Peter Werner Sch., wurde 2023 für seinen fatalen Brandanschlag im Jahr 1991 in Saarlouis verurteilt. Diese Entscheidung markiert einen weiteren Schritt in der juristischen Aufarbeitung eines rassistisch motivierten Verbrechens, das zur tragischen Tötung von Samuel Kofi Yeboah führte.

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Der BGH bestätigte die Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz, das Sch. im September 2023 zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt hatte. Ursprünglich war der Brandanschlag in der Nacht des 19. September 1991 gelegt worden, mit der Absicht, die Asylunterkunft unbrauchbar zu machen und die dort lebenden Menschen zu vertreiben. Neunundzwanzig Menschen lebten zur Tatzeit in der Einrichtung, von denen sich 20 teils mit schweren Verletzungen retten konnten. Yeboah jedoch verlor sein Leben aufgrund der erlittenen Verletzungen.

Hintergrund und Entstehung der Tat

Der Angeklagte, damals 20 Jahre alt und Teil der Nazi-Skinhead-Szene, war in einer Kneipe unterwegs, als der Anführer der Gruppe den Wunsch äußerte, einen ähnlichen Brandanschlag wie einen zuvor in Hoyerswerda zu verüben. In der besagten Nacht kam es dann zum verheerenden Vorfall. Sch. setzte die Treppe der Unterkunft mit Benzin in Brand und ging fälschlicherweise davon aus, dass die Frauen und Männer im Erdgeschoss schnell genug reagieren würden.

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Erst Jahre später, im Jahr 2019, wurde die Tat neu aufgearbeitet. Sch. wurde von einer Bekannten angezeigt, die seine Prahlereien bei einem Grillfest hörte. Die ersten Ermittlungen in den 90er Jahren waren zunächst ohne Ergebnis eingestellt worden, was die Polizei rückblickend als bedauerliches Defizit einräumt.

Rechtsstreit und Urteile

Der BGH lehnte nicht nur die Revision des Angeklagten ab, sondern auch die der Bundesanwaltschaft sowie vier Nebenkläger. Diese hatten beantragt, dass Sch. auch wegen versuchten Mordes an den acht weiteren Bewohnern verurteilt wird, die sich in einem hell erleuchteten Zimmer aufhielten. Der Koblenzer Senat argumentierte jedoch, dass Sch. nicht mit einem tödlichen Ausgang für diese Personen rechnen konnte, da sie sich rechtzeitig retten könnten. Der BGH fand in der mündlichen Verhandlung keine Rechtsfehler bei der Beweiswürdigung des OLG.

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Peter Str., der Anführer der Nazi-Skinhead-Gruppe, wurde 2024 vom Vorwurf der Anstiftung freigesprochen, was ebenfalls zur Revision durch die Bundesanwaltschaft führte. Auch dieser Fall bleibt im Kontext des Brandanschlags und der rechtlichen Aufarbeitung ein Thema von Relevanz.

Die Auseinandersetzungen rund um diesen Fall könnten bedeutende Implikationen für die rechtliche Behandlung rassistisch motivierter Gewalt in Deutschland haben. Der BGH hat angekündigt, sich noch in diesem Jahr erneut mit dem Brandanschlag von Saarlouis zu befassen.

Damit bleibt das Schicksal der Überlebenden, der Angehörigen und die Frage der Gerechtigkeit für das vor 34 Jahren verübte Verbrechen weiterhin ein aktuelles und sensibles Thema in der Gesellschaft.

Weitere Informationen, Referenzen & Quellen:

https://taz.de/Bundesgerichtshof-lehnt-Revisionen-ab/!6059693/
https://www.sueddeutsche.de/politik/bundesgerichtshof-rassistischer-brandanschlag-in-saarlouis-bgh-prueft-urteil-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-250109-930-339218

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