Der ehemalige Grünen-Stadtrat Bernd Schreyer wurde vom Landgericht München in zweiter Instanz wegen Volksverhetzung verurteilt. Das Gericht bestätigte ein Urteil des Amtsgerichts, das Schreyer eine Geldstrafe von 4.200 Euro auferlegt hatte. Hintergrund ist ein umstrittener Tweet, in dem Schreyer die Kritik am Heizungsgesetz mit der Verfolgung von Juden im Nationalsozialismus verglich. Richter Stephan Necknig befand, dass Schreyer mit diesem Vergleich den Holocaust verharmlost habe.
Nach dem Urteil äußerte Schreyer Unverständnis und kündigte an, in Revision zu gehen. Sein Anwalt bezeichnete das Urteil als „über alle Maßen enttäuschend“. Der Fall entstand nach einem Tweet von Schreyer am 11. Juni 2023, in dem er die Grünen als „neue Juden“ bezeichnete, die „ausgemerzt“ werden sollten. Trotz seiner langen politischen Karriere, die 1986 begann, musste Schreyer nach dem Vorfall sein Mandat niederlegen und distanzierte sich später von seiner Aussage, die er als falsch erkannte.