In Deutschland hat sich mit dem Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes am 1. November 2024 ein neues Kapitel aufgeschlagen, das es Menschen ermöglicht, ihr Geschlecht und ihren Namen selbst zu wählen. Bereits seit dem 1. August 2024 können die ersten Anträge gestellt werden, um die gesetzliche dreimonatige Bedenkzeit zu überbrücken. Doch wie sieht es mit dem Interesse in den Standesämtern des Landkreises Alzey-Worms aus? Die Alzeyer-Zeitung hat nachgefragt und die Ergebnisse zeigen: Der Andrang ist bisher eher verhalten.
Die Zahlen sprechen für sich
In der Stadt Alzey wurden im September lediglich drei Anträge zur Änderung des Geschlechtseintrags gestellt. Darunter ein Wechsel von weiblich zu männlich, ein weiterer von männlich zu weiblich und ein Antrag auf Streichung des Geschlechtseintrags. Die Stadtverwaltung berichtet, dass seitdem keine weiteren Anfragen oder Informationsgesuche eingegangen sind. „Es wurden keine weiteren Informationen, weder telefonisch noch durch persönliche Vorsprache angefordert,“ so die Pressestelle.
In der Verbandsgemeinde Alzey-Land sieht es ähnlich aus: Hier wurden in den letzten drei Monaten nur zwei Anträge auf Geschlechtsänderung verzeichnet. Bürgermeister Steffen Unger äußert, dass die Antragszahlen zu gering sind, um eine klare Tendenz abzuleiten. In der Verbandsgemeinde Eich hingegen gibt es ein leicht steigendes Interesse. Hier wurden seit August insgesamt vier Anträge eingereicht, und die Standesbeamten berichten von einer zunehmenden Nachfrage nach telefonischen Beratungen.
Beratungsbedarf und Schulungen
Ein weiteres Problem ist, dass im Landkreis Alzey-Worms derzeit keine spezialisierten Ansprechpartner für das Selbstbestimmungsgesetz existieren. Die Anfragen werden von den zuständigen Standesbeamten bearbeitet. Stefanie Koch von der Stadtverwaltung Alzey erklärt, dass man auf die Gesetzesänderung hingewiesen wurde und sich auf weitere Informationen im Rahmen einer bevorstehenden Schulung durch den Fachverband der Standesbeamtinnen und Standesbeamten hofft. Diese Schulung soll den Beamten eine Einführung in die praktischen Anforderungen des neuen Gesetzes geben.
In der Verbandsgemeinde Wöllstein wurden ebenfalls vier Anträge auf Namens- oder Geschlechtsänderung gestellt, jedoch ist seitdem keine neue Anfrage eingegangen. Der Rückgang der Antragszahlen könnte darauf hindeuten, dass das Interesse vorerst nachlässt.
Ein gemischtes Bild
Die Situation in den Verbandsgemeinden Monsheim und Wonnegau bleibt unklar, da auf die Presseanfrage der Alzeyer-Zeitung bisher keine Rückmeldung erfolgt ist. Insgesamt zeigt sich, dass der Ansturm auf die Standesämter im Landkreis Alzey-Worms seit Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes gering geblieben ist. Dennoch gibt es Hoffnung auf eine steigende Nachfrage, insbesondere in der VG Eich, wo bereits vermehrt telefonische Beratungsanfragen eingehen. Gemessen am Bevölkerungsanteil des Landkreises Alzey-Worms, der zum 31. Dezember 2023 bei 133.430 liegt, haben bisher nur 0,0097 % der Bevölkerung von der neuen gesetzlichen Regelung Gebrauch gemacht, wie die Alzeyer-Zeitung berichtet.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Interesse an den neuen Möglichkeiten des Selbstbestimmungsgesetzes im Landkreis Alzey-Worms bisher eher verhalten ist, doch die steigende Nachfrage nach Beratungen könnte ein Zeichen für zukünftige Entwicklungen sein.