In Lübeck brodelt es: Die Stadtverwaltung und das Land Schleswig-Holstein stehen im Streit über die Erstattung von Sozialleistungen. Bisher hat die Stadt rund 30 Millionen Euro an Ausgaben für die Grundsicherung nicht zurückerhalten, was die Situation für viele bedürftige Bürgerinnen und Bürger in der Hansestadt angespannt hält. Die Stadt betont jedoch, dass die Zahlung von Sozialleistungen nicht gefährdet ist, wie in einer Stellungnahme der Stadtverwaltung klargestellt wurde. Laut [Presseamt Lübeck](https://www.hl-live.de/text.php?id=169273&womort=L%C3%BCbeck) wird die Grundsicherung nach dem SGB XII bereitgestellt, um existenzsichernde Zahlungen an besonders bedürftige Personengruppen wie Altersrentner und Erwerbsunfähige zu gewährleisten.
Die Stadt Lübeck hat sich auf die steigenden Fallzahlen eingestellt. Im Zeitraum vom 31. Dezember 2022 bis zum 30. Juni 2024 stieg die Anzahl der Leistungsbezieher von 5.856 auf 6.179. Trotz der Herausforderungen durch den Fachkräftemangel und die damit verbundenen Belastungen im Sozialbereich hat die Stadt Maßnahmen ergriffen, um eine zügige Hilfe für die Betroffenen sicherzustellen. Dazu gehören organisatorische Anpassungen und die Einführung eines Back-Offices, um die Bearbeitung der Anträge zu beschleunigen.
Herausforderungen und Maßnahmen
Die Stadt hat auch Standardabsenkungen bei der Fallbearbeitung eingeführt, um die Effizienz zu steigern. Diese Maßnahmen wurden jedoch mit Bedacht getroffen, um die Auswirkungen auf die Leistungsbezieher so gering wie möglich zu halten. Die Stadtverwaltung hat betont, dass die Lebens- und Vermögensumstände der Leistungsbezieher in der Regel stabil bleiben, was eine gleichbleibende Unterstützung ermöglicht. Dennoch wurden bei einer Routineprüfung durch das Land im Jahr 2021 Mängel festgestellt, die auf die Standardabsenkungen zurückzuführen sind.
Im Mai 2024 hat das Land Schleswig-Holstein angekündigt, dass das Erstattungsverfahren für die Grundsicherung bis zur Rückkehr zu einer rechtskonformen Verwaltungspraxis ausgesetzt wird. Dies bedeutet, dass die Stadt Lübeck weiterhin auf die Rückerstattung von etwa 15 Millionen Euro pro Quartal warten muss. Die Stadtverwaltung hat in Gesprächen mit dem Land betont, dass die Versorgung der hilfsbedürftigen Bürgerinnen und Bürger oberste Priorität hat. Sozialsenatorin Pia Steinrücke erklärte, dass die Stadt alles daran setze, die Erstattungen schnellstmöglich wieder aufzunehmen.
Die Bedeutung der sozialen Sicherung
Die soziale Sicherung in Lübeck ist von entscheidender Bedeutung, insbesondere für Menschen, die aufgrund von Krankheit, Behinderung oder Alter in Notlagen geraten. Die Stadt bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen an, um diesen Menschen zu helfen. Dazu gehören existenzsichernde Leistungen, Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen und Unterstützung bei der Wohnungssicherung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der sozialen Sicherung stehen bereit, um Ratsuchenden in schwierigen Lebenslagen zu helfen, wie [Lübeck.de](https://www.luebeck.de/de/rathaus/verwaltung/soziale-sicherung/index.html) berichtet.
Die Stadt Lübeck versichert, dass die nicht erfolgten Erstattungen keinen Einfluss auf die Auszahlung von bewilligten Sozialleistungen haben. Trotz der angespannten finanziellen Lage bleibt die Stadt entschlossen, die notwendigen Hilfen bereitzustellen und die soziale Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. In den kommenden Monaten sollen weitere Gespräche mit dem Land stattfinden, um eine Lösung zu finden und die Erstattungen wieder in Gang zu bringen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Stadt Lübeck trotz der finanziellen Herausforderungen alles daran setzt, die soziale Sicherheit für ihre Bürgerinnen und Bürger aufrechtzuerhalten. Die laufenden Gespräche mit dem Land und die ergriffenen Maßnahmen zur Verbesserung der Bearbeitung von Sozialleistungen zeigen, dass die Stadtverwaltung die Bedürfnisse der hilfsbedürftigen Menschen ernst nimmt und sich für ihre Belange einsetzt.