Die Diskussion um die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) hat in den letzten Wochen erneut an Intensität gewonnen. Sabine Tacke, Präsidentin der Hessischen Landestierärztekammer, äußerte am 16. Februar 2025 scharfe Kritik an der am 22. November 2022 in Kraft getretenen Reform. Tacke bemängelt, dass die neue GOT die gestiegenen Energiekosten und die Inflation nicht ausreichend berücksichtigt.
Obwohl eine neue Gebührenordnung überfällig war, bezeichnete Tacke den Zeitpunkt der Reform als unglücklich gewählt. Die letzte umfassende Überarbeitung fand 1999 statt, was die Dringlichkeit weiterer Anpassungen unterstreicht. Die GOT sieht vor, dass Tierärzte ihre Gebühren innerhalb eines Rahmens festlegen, der vom einfachen bis zum dreifachen Satz variiert. Dies bedeutet, dass je nach Fall und speziellen Umständen, wie beispielsweise Notdiensten, höhere Gebühren anfallen können.
Wirtschaftliche Sorgen und Tierschutz
Tacke wies darauf hin, dass Tierärzte gesetzlich verpflichtet sind, mindestens den einfachen Behandlungssatz zu berechnen. Gleichzeitig gibt es Bestrebungen, einen Teil des Verdienstes an Tierheime oder -organisationen zu spenden. Doch Tacke warnt: Immer mehr Tierhalter geraten in finanzielle Not, insbesondere, wenn ihre Tiere erkranken. Dies führt dazu, dass kranke Tiere oft verschenkt oder in Tierheimen abgegeben werden, während andere, wie Pferde, nicht selten „erlöst“ werden, anstatt in teure Therapien zu investieren.
Die neue GOT erhöht zudem die Gehälter für technisch-administrative Mitarbeitende in Tierarztpraxen. Tacke befürchtet, dass steigende Kosten dazu führen können, dass weniger Menschen bereit sind, ihre Tiere zum Tierarzt zu bringen. Über 24 Prozent der Tierhalter bezahlen Rechnungen nicht oder nur nach Mahnungen, und der Wunsch nach Ratenzahlungen steigt. In lebensbedrohlichen Notfällen sind Tierärzte verpflichtet, ihre Patienten zu behandeln, auch wenn deren Besitzer nicht über die finanziellen Mittel verfügen; in solchen Fällen entscheidet das Veterinäramt über das weitere Vorgehen.
Datenschutz und tierärztliche Praxis
Ein weiterer wichtiger Aspekt in der tierärztlichen Praxis sind die datenschutzrechtlichen Vorgaben. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die am 25. Mai 2018 in Kraft trat, legt fest, dass verschiedene Vorschriften zu beachten sind. Neben den bundesweit gültigen Regelungen können auch landesspezifische Datenschutzgesetze zum Tragen kommen. Informationen hierzu sind im Deutschen Tierärzteblatt (DTBl.) zu finden, wo auch Muster zur Verfügung stehen, die jedoch individuelle Anpassungen erfordern.
Bei der Videoüberwachung in Praxen gibt es spezielle Anforderungen. Ein entsprechendes Plakat muss mindestens in DIN A3-Größe vor dem überwachten Bereich angebracht werden, und Erklärungen müssen klar und verständlich formuliert sein.
Die intensive Diskussion um die GOT und die rechtlichen Rahmenbedingungen zeigt, wie komplex die Herausforderungen in der tierärztlichen Versorgung sind. Tacke ruft dazu auf, sich vor der Anschaffung eines Tieres über die möglichen Kosten, insbesondere im Krankheitsfall, intensiv Gedanken zu machen. Den Tierhaltern ist zunehmend bewusst, dass die Gesundheitsversorgung ihrer Tiere hohe finanzielle Hürden mit sich bringen kann.
Zusätzlich unterstützt Tacke die Forderung nach einer Verordnung zur Kastration und Registrierung freilaufender Katzen, um das Katzenelend und unerwünschten Nachwuchs zu reduzieren. Kommunen werden aufgefordert, entsprechende Katzenschutz-Verordnungen zu erlassen. Ihre Kritik richtet sich ferner an die aktuelle Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden, die sie als nicht mehr wissenschaftlich aktuell ansieht.
In dieser komplexen Gemengelage rückt die Notwendigkeit von Reformen, sowohl in der Gebührenordnung als auch in den rechtlichen Rahmenbedingungen der tierärztlichen Praxis, immer stärker in den Fokus der Debatte und verdeutlicht die Herausforderungen, vor denen der Berufsstand steht.