Am Dienstag, den 21. März 2025, kam es in der Alten Bergstraße zu einem Vorfall, bei dem ein schwarzer Tesla erheblich beschädigt wurde. Der Fahrer, der den Wagen zwischen 17.45 Uhr und 8 Uhr am Donnerstag zurückließ, stellte nach seiner Rückkehr frischen Unfallschaden fest.
Der Schaden umfasst Kratzer an der hinteren linken Stoßstange sowie am hinteren linken Radkasten. Es wird vermutet, dass der Unfall beim Ein- oder Ausparken des Fahrzeugs passierte. Der Unfallverursacher entfernte sich von der Unfallstelle, ohne eine Schadensregulierung einzuleiten. Der insgesamt geschätzte Schaden beläuft sich auf etwa 3500 Euro. Die Inspektion Landsberg nimmt Hinweise zu diesem Vorfall entgegen, um den Verursacher ausfindig zu machen.
Häufigkeit unverschuldeter Unfälle
Solche Vorfälle sind in Deutschland keineswegs selten. Jährlich ereignen sich etwa 4,5 Millionen unverschuldete Verkehrsunfälle, wie unfallhilfe.org berichtet. Die Herausforderung für die Geschädigten besteht oft darin, sich um die Schadensregulierung zu kümmern, insbesondere wenn der Schädiger flüchtig ist. In der Regel erfolgt diese Regulierung durch den Schädiger oder dessen Versicherer, der dafür verantwortlich ist, die Kosten für den angerichteten Schaden zu erstatten.
Bei einem Unfall ist die Beweissicherung am Ort des Geschehens entscheidend. Geschädigte sollten die Unfallstelle absichern und die Polizei verständigen, falls Personen verletzt sind oder hohe Sachschäden vorliegen. Dazu zählt auch das Erfassen von Personalien des Schädigers sowie das Anfertigen von Fotos und Zeugenangaben. Wichtig ist, dass Geschädigte kein Schuldanerkenntnis abgeben, um ihre Ansprüche nicht zu gefährden.
Empfehlungen zur Schadensregulierung
Die Schadensregulierung setzt sich aus verschiedenen Schritten zusammen, die von der Schadensfeststellung bis zur möglicherweise erforderlichen Reparatur des Fahrzeugs reichen. Geschädigte haben das Recht, einen eigenen unabhängigen Sachverständigen zur Schadensfeststellung zu beauftragen. In der Regel sind Gutachten für Bagatellschäden bis zu 700-800 Euro jedoch nicht zwingend notwendig.
Die Schadensmeldung erfolgt an die gegnerische Versicherung, idealerweise durch einen Rechtsanwalt, der dabei hilft, die Ansprüche korrekt zu beziffern und unberechtigte Kürzungen zu vermeiden. Im Falle eines fehlenden Versicherungsschutzes des Verursachers bleibt der Schadensersatzanspruch dennoch bestehen. Zudem bietet die Verkehrsopferhilfe e.V. Entschädigungen an, falls kein Versicherungsschutz besteht.
Bevor die Schadensregulierung endgültig abgeschlossen werden kann, erfolgt die Auszahlung der Schadenssumme oder die Vollziehung der Reparatur. Das Schadenmanagement der Versicherer zielt darauf ab, die Kosten zu minimieren und Ansprüche sorgfältig zu prüfen.