Am 15. April 2025 vermeldete das Polizeipräsidium Mittelhessen, dass eine 13-jährige aus Marburg, die als vermisst galt, wohlbehalten an ihre Wohnanschrift zurückgekehrt ist. Diese gute Nachricht führte zur sofortigen Rücknahme der Öffentlichkeitsfahndung, die im Zuge ihrer Abwesenheit eingeleitet worden war. Die Polizei bittet alle Redaktionen freundlich, die veröffentlichten Daten der ehemals vermissten Person aus ihren Online-Portalen zu entfernen, um den Datenschutz zu gewährleisten und die Privatsphäre der Familie zu schützen. Laut news.de wurde die Meldung um 01:18 Uhr veröffentlicht.
In einem ergänzenden Bericht von presseportal.de wird hervorgehoben, dass die Rückkehr der vermissten Jugendlichen zur Erleichterung ihrer Angehörigen und der beteiligten Behörden führte. Die Polizei war in konstantem Kontakt mit der Familie und schätzte eine potenzielle Gefährdung der jungen Person, weshalb die direkte Rückmeldung über ihren Verbleib von großer Bedeutung war.
Vermisstenfall und Polizeiarbeit
Die Rückkehr der 13-Jährigen ist Teil eines größeren gesellschaftlichen Themas rund um vermisste Personen in Deutschland, das auch die Behörden beschäftigt. Gemäß Informationen des Bundeskriminalamts gilt eine Person als vermisst, wenn sie unerklärlich von ihrem Aufenthaltsort abwesend ist, und es wird angenommen, dass eine Gefahr für Leib oder Leben besteht. Bei vermissten Minderjährigen, zu denen auch die zurückgekehrte Jugendliche zählt, wird grundsätzlich von einer Gefahr ausgegangen.
Sollten minderjährige Personen als vermisst gemeldet werden, werden sie oft in staatliche Obhut genommen, bis eine Rückführung zu den Sorgeberechtigten möglich ist. Dies geschieht, um ihre Sicherheit zu gewährleisten. Die örtliche Polizeidienststelle übernimmt in der Regel die unmittelbare Personensuche und kann bei akuter Gefahr umfangreiche Suchmaßnahmen mit Unterstützung von Bereitschaftspolizei und Rettungsdiensten einleiten.
Statistiken und weitere Informationen
Statistiken des BKA zeigen, dass am 1. Januar 2025 rund 9.420 Vermisstenfälle in Deutschland registriert waren. Täglich werden etwa 200 bis 300 neue Fahndungen eingeleitet, wobei etwa 50% der Fälle innerhalb der ersten Woche aufgeklärt werden. Für 3% der vermissten Personen ist eine Abwesenheit von mehr als einem Jahr zu verzeichnen. Besondere Aufmerksamkeit erfordert die Situation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge, von denen im Jahr 2024 rund 4.300 vermisst wurden. Die Aufklärungsquote lag in diesem Bereich bei etwa 79%.
Die Polizei setzt alles daran, Vermisstenfälle schnellstmöglich aufzuklären und Kontakt zu den Angehörigen herzustellen. Wie aus den Berichten hervorgeht, bleibt es entscheidend, die Ernsthaftigkeit dieser Fälle zu kommunizieren und die öffentliche Aufmerksamkeit darauf zu lenken, um die Sicherheit aller Bürger zu gewährleisten.