Fahrradfahrer in Dortmund können sich bald freuen: Die Stadt plant, das weitverbreitete Verbot, das Radfahren in vielen öffentlichen Park- und Grünanlagen zu unterbinden, abzuschaffen. Dies folgt einer Empfehlung des Beirats für Nahmobilität aus dem Jahr 2020, der statt Verbotsschilder „Gemeinsame Geh- und Radweg“-Beschilderungen vorschlug. Wenn der Stadtrat am 26. September zustimmt, dürfen Radfahrer dann auf speziell gekennzeichneten Wegen in den meisten Grünanlagen ohne Angst vor Strafen fahren. Wiesen und Grünflächen bleiben jedoch weiterhin von der Regelung ausgeschlossen.
Trotz dieser positiven Änderungen gibt es auch einige Einschränkungen. In beliebten Orten wie dem Westfalenpark, dem Botanischen Garten Rombergpark und dem Zoo bleibt das Radfahren untersagt. Die Stadt begründet dies mit dem Erhalt der Erholungsziele dieser Anlagen. Auch in Bezug auf die Friedhöfe gibt es gemischte Nachrichten. Zwar wird das Radfahren auf dem großen Hauptfriedhof künftig erlaubt, doch insgesamt will die Stadt dort das Verbot überwiegend aufrechterhalten, um den Bedürfnissen der Trauernden Rechnung zu tragen. Für weitere Informationen zu diesen Veränderungen können Sie den Bericht auf www.ruhr24.de nachlesen.