Groß-Gerau

ASP-Ausbruch in Trebur: 1.800 Schweine betroffen – Was nun?

Im hessischen Trebur im Landkreis Groß-Gerau wurde ein neuer Fall der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in einem Hausschweinebestand mit etwa 1.800 Tieren festgestellt, was die Sorge um die Ausbreitung dieser Tierseuche und deren Auswirkungen auf die Landwirtschaft verstärkt.

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) hat im hessischen Trebur im Landkreis Groß-Gerau erneut zugeschlagen. Dies wurde heute vom Hessischen Landwirtschaftsministerium bekannt gegeben.

Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in Trebur

In einem neuen Fall im Landkreis Groß-Gerau wurde die Afrikanische Schweinepest bei etwa 1.800 Hausschweinen festgestellt. Der betroffene Landwirt informierte die zuständige Veterinärbehörde über den Fund eines toten Tieres, was zur Entnahme von Proben führte. Diese wurden im Hessischen Landeslabor untersucht, wo das Vorhandensein von ASP bestätigt wurde. Infolgedessen werden nun tierseuchenrechtliche Maßnahmen im betroffenen Betrieb eingeleitet.

Maßnahmen gegen die Ausbreitung

Aufgrund der aktuellen Situation wird erwartet, dass der Bestand ab morgen tierschutzgerecht durch ein Spezialunternehmen geräumt wird. Dies ist eine notwendige Maßnahme, um eine weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern. In den letzten Monaten ist die ASP zu einem ernsthaften Problem geworden, besonders in Regionen mit einer hohen Wildschweinpopulation.

Verbreitung der ASP bei Wildschweinen

In Hessen wird seit dem ersten Ausbruch bei einem Wildschwein im Juni eine umfassende Kadaversuche durchgeführt. Bisher wurden 72 Fälle von ASP bei Wildschweinen in der Region erfasst. Um die Wanderung von infizierten Tieren zu verhindern, wurden bereits 107 Kilometer sogenannte taktische Elektrozäune aufgestellt. Rund 29.000 Hektar Fläche wurden mit Hilfe von Kadaversuchhunden und Drohnen systematisch abgesucht.

Wirtschaftliche Folgen für Schweinehalter

Die aktuelle Situation hat ernste wirtschaftliche Konsequenzen für die örtlichen Schweinehalter. Die ISN (Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands) fordert daher eine angemessene finanzielle Entschädigung für die Betriebe, die durch staatlich angeordnete Restriktionen in Not geraten sind. Die Verbandsvertreter weisen darauf hin, dass es nicht hinnehmbar sei, dass Betriebe, die alle notwendigen Biosicherheitsmaßnahmen einhalten, in finanzielle Schwierigkeiten geraten, nur weil sie sich in einer Restriktionszone befinden.

Fazit

Der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in Trebur ist ein weiteres Zeichen für die stetige Herausforderung, die dieses Virus für die Schweinehaltung darstellt. Die Versicherungsforderungen für betroffene Betriebe und die anhaltenden Maßnahmen zur Eindämmung der Krankheit sind sowohl für die Tierhaltung als auch für die Region von großer Bedeutung, um die wirtschaftliche Integrität und die öffentliche Gesundheit zu gewährleisten.

NAG

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