Hagen

Gesundheitsminister unter Beschuss: Kontroverse um Pläne zur Bekämpfung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen

Kritik an Lauterbachs Plan zur Bekämpfung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen

Die Pläne des Gesundheitsministers Karl Lauterbach zur Einführung eines „Gesundes-Herz-Gesetzes“ stoßen auf Kritik. Josef Hecken, der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen, äußerte Bedenken gegenüber den Maßnahmen. Hecken bezeichnete die geplanten Verordnungen von Medikamenten und regelmäßigen Herzuntersuchungen für Kinder und Erwachsene als Aktionismus ohne langfristige strategische Ausrichtung.

Mehr Ausgewogenheit statt übermäßiger Medikation

Hecken argumentiert, dass anstatt vermehrter Medikation eine gesunde und ausgewogene Ernährung sowie Aufklärungskampagnen für eine gesunde Lebensweise bei Kindern und Jugendlichen im Vordergrund stehen sollten. Er warnt vor den möglichen Neben- und Wechselwirkungen von Cholesterinsenkern, die von Lauterbach bevorzugt werden. Muskelschmerzen, Leberschäden und Diabetes sind einige der möglichen Risiken, die mit diesen Medikamenten verbunden sind.

Kritik an frühzeitiger Medikamentengabe

Hecken betont, dass eine langfristige Medikation, die bereits im Teenageralter beginnt, vermieden werden sollte. Die dauerhafte Verschreibung von Arzneimitteln bei Kindern sollte nur in Ausnahmefällen erfolgen, wenn alternative Behandlungsmethoden nicht zur Verfügung stehen.

350.000 Todesfälle durch Herz-Kreislauf-Erkrankungen pro Jahr

Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind die Haupttodesursache in Deutschland und verursachen jährlich rund 350.000 Todesfälle. Laut dem Robert Koch-Institut machen sie etwa 40 Prozent aller Sterbefälle aus. Das Gesundheitsministerium betont die Notwendigkeit des Gesetzes aufgrund der vergleichsweise niedrigen Lebenserwartung in Deutschland im Vergleich zu anderen westeuropäischen Ländern und einer mangelnden Prävention und Früherkennung.

Finanziert werden sollen die im Gesetzentwurf vorgesehenen Leistungen von den Krankenkassen, während der Gemeinsame Bundesausschuss die oberste Instanz für Entscheidungen im Gesundheitswesen ist.

NAG

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