Karlsruhe

Karlsruhe schafft neue Abstellflächen für E-Tretroller: Mehr Ordnung in der Stadt

In Karlsruhe wurden bis Ende Juni 2023 sieben offizielle Abstellflächen für E-Tretroller in der Innenstadt ausgewiesen, um das Problem der ungeordneten Abstellpraxis zu lösen und die Sicherheit sowie Ordnung im städtischen Verkehr zu erhöhen, unterstützt von der Stadtverwaltung und unter der Leitung von Bürgermeister Dr. Albert Käuflein.

Karlsruhe. Die Einführung von definierten Abstellflächen für E-Tretroller in der Innenstadt und am Hauptbahnhof zeigt, wie sich die Stadt um eine geordnete Mobilität bemüht. Seit der Implementierung eines Verleihsystems für Elektrokleinstfahrzeuge im Jahr 2019 ist die Nutzung dieser modernen Fortbewegungsmittel rasant angestiegen. Die neuen Abstellflächen sollen nicht nur für Ordnung sorgen, sondern auch den Nutzern und der Stadt zugutekommen.

Die Relevanz der Mobilität in der Innenstadt

Die Nachfrage nach E-Tretrollern als Mittel der Mikromobilität ist ein Zeichen der Zeit. Viele Menschen nutzen sie, um die „letzte Meile“ zu überbrücken, vor allem in stark frequentierten Bereichen wie dem Hauptbahnhof und der Innenstadt. Bürgermeister Dr. Albert Käuflein betont dabei die Verantwortung aller Verkehrsteilnehmer: „… müssen doch für alle Verkehrsteilnehmer die gleichen Sorgfalts- und Rücksichtspflichten gelten.“ Mit der Einrichtung der Abstellflächen an zentralen Punkten will die Stadtversammlung dem wilden Abstellen und den chaotischen Zuständen entgegenwirken.

Ergebnisse aus dem Reallabor

Die Erfahrungen aus einem ersten Reallabor in der Karlstraße haben gezeigt, dass Abstellflächen für E-Tretroller positiv angenommen werden. In Kooperation zwischen dem Ordnungs- und Bürgeramt sowie dem Stadtplanungs- und Tiefbauamt wurden daraufhin geeignete Standorte in der gesamten Stadt identifiziert. Am Hauptbahnhof wurden als erste Maßnahmen fünf Flächen auf der Nordseite und eine auf der Südseite eröffnet, auch wenn dort durch Baustellen Einschränkungen bestehen.

Regeln für die Nutzung der E-Tretroller

Mit der Einführung dieser Abstellflächen wurden auch konkrete Regelungen etabliert. So dürfen E-Tretroller nicht in der Fußgängerzone Kaiserstraße und auf dem Marktplatz abgestellt oder gefahren werden. Um dem Missbrauch entgegenzuwirken, wird ein Radius von 100 Metern um die Abstellflächen kontrolliert; außerhalb dieses Bereichs sind die E-Tretoller weiterhin im Free-Floating-System abstellbar, vorausgesetzt, sie stören nicht den Gehweg und die bestehenden Verbotszonen. Die GPS-Ortung der E-Tretoller gewährleistet, dass Abstellungen in nicht vorgesehenen Bereichen sofort erkannt werden.

Ausblick auf die zukünftige Mobilität in Karlsruhe

Die neuen Abstellflächen sind nicht nur eine Reaktion auf die steigende Nutzung von E-Tretrollern, sondern auch ein Schritt in Richtung einer nachhaltigen und modernen Mobilität. Die Stadtverwaltung hat mit der Vielzahl an Angeboten und den klaren Regelungen ein Bewusstsein für ein respektvolles Miteinander im Straßenverkehr geschaffen. Die Entwicklung wird weiterhin eng beobachtet, um mögliche Anpassungen vorzunehmen und die Infrastruktur kontinuierlich zu verbessern.

Für weitere Informationen zu den aktuellen Sharing-Angeboten in Karlsruhe stehen den Bürgern verschiedene Online-Ressourcen zur Verfügung, die den Zugang zu den E-Tretrollern und deren optimaler Nutzung erleichtern.

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