In einem brisanten Fall von Steuerhinterziehung wurden die Geschäftsführer zweier Bauunternehmen in Osnabrück verurteilt! Die Amtsgerichte Syke und Oldenburg verhängten Geldstrafen von 5.000 Euro und 2.800 Euro gegen die Männer, die über 250 beziehungsweise 140 Tagessätze verurteilt wurden, was sie zu vorbestraften Tätern macht. Diese dramatische Entscheidung folgt auf umfassende Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Osnabrück, die zu großangelegten Durchsuchungen führten.
Der 65-jährige Ex-Geschäftsführer hatte von April 2019 bis März 2020 zahlreiche Arbeiter engagiert, doch die Stunden, die auf den Lohnabrechnungen abgebildet waren, waren stark geschönt. Dadurch hinterzog er Sozialabgaben und Arbeitgeberbeiträge zur Unfallversicherung in Höhe von über 80.000 Euro! Sein Nachfolger, ein 31-Jähriger, setzte diesen skandalösen Kurs ab März 2020 fort und sparte weitere 51.000 Euro, indem er die tatsächlichen Beschäftigungsverhältnisse mit gefälschten Belegen verschleierte. „Diese Vorgehensweise verschaffte den Beschuldigten nicht nur einen finanziellen Vorteil, sondern auch einen unfairen Vorteil gegenüber der Konkurrenz“, betonte Christian Heyer, Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück. Die Urteile sind nun rechtskräftig und die Täter stehen im Rampenlicht der öffentlichen Aufmerksamkeit. Mehr Details über diesen aufsehenerregenden Fall finden sich hier.