Ein 22-jähriger Georgier, der wegen Diebstahls zu einer Reststrafe verurteilt wurde, war in den Fahndungsdaten aufgeführt, nachdem er sich der Vollstreckung entzogen hatte. Am Dienstagmittag wurde er an einer Kontrollstelle auf der Autobahn bei Görlitz gestoppt. Nach der Überprüfung seiner Personalien klickten sofort die Handfesseln, doch der Mann konnte schnell wieder auf freien Fuß gesetzt werden, nachdem er insgesamt 703 Euro, bestehend aus 280 Euro für die Strafe und 423 Euro Verfahrenskosten, in bar bezahlt hatte.
Die Staatsanwaltschaft Hannover sowie drei weitere Staatsanwaltschaften aus Niedersachsen hatten ein Auge auf ihn geworfen, da gegen den Georgier laufende Ermittlungen wegen Betrug, Kennzeichenmissbrauch, Diebstahl und Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz liefen. Trotz seiner vorübergehenden Festnahme konnte er seine Fahrt fortsetzen. Details zu diesem Vorfall sind noch spärlich, jedoch meldet www.presseportal.de, dass…