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Rücknahmepflichten im Visier: Lidl, IKEA und Hornbach vor Gericht!

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat erfolgreich rechtliche Schritte gegen die großen Onlinehändler Lidl, IKEA und Hornbach eingeleitet. Der Vorwurf: erhebliche Verstöße gegen die gesetzlichen Rücknahmepflichten für Elektroaltgeräte! Die Landgerichte in Heilbronn, Frankfurt am Main und Landau in der Pfalz haben bereits zugunsten der DUH entschieden, allerdings sind die Urteile noch nicht rechtskräftig.

Seit Januar 2022 sind große Händler gesetzlich dazu verpflichtet, beim Verkauf bestimmter Elektrogeräte ihren Kunden die Rückgabe ähnlicher Altgeräte kostenlos anzubieten. Diese Regelung soll insbesondere verhindern, dass Elektroschrott in der Umwelt landet. Doch die DUH berichtet, dass Lidl, IKEA und Hornbach dieser Pflicht nicht nachkommen. Die Bundesgeschäftsführerin der DUH, Barbara Metz, zeigt sich empört: „Es ist ein Armutszeugnis, dass Händler erst gerichtlich gezwungen werden müssen, der gesetzlichen Abfragepflicht nachzukommen.” In einem Alarmruf fordert die DUH nicht nur strengere Gesetze, sondern auch mehr Verantwortung und Kontrolle für Onlinehändler, da die Sammelquote für Elektroschrott in Deutschland derzeit bei alarmierenden 30 Prozent liegt – weit entfernt von den geregelten 65 Prozent. Details zu diesen Entwicklungen finden sich hier.

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