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Samstag, 23. November 2024

Merkel verteidigt Grenzöffnung: Sonntagsreden nicht verraten

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Hamburg: Messehallen werden erneut zur Winterheimat für Flüchtlinge

Hamburgs Messehallen werden erneut zur Winter-Flüchtlingsunterkunft für 300 Geflüchtete, um andere Standorte zu entlasten.

Horror in Beienrode: Mann mit Rollkoffer attackiert Frau auf Feldweg!

Eine Frau vereitelt Vergewaltigungsversuch mit Spray in Beienrode; Polizei sucht den Täter, der mit einem Rollkoffer floh.

75.000 NRW-Bürger in der Zwickmühle: Rückzahlung von Corona-Hilfen droht!

In Nordrhein-Westfalen (NRW) wird es ernst für rund 75.000 Menschen: Das Land hat E-Mails verschickt, die eine Rückzahlung von Corona-Soforthilfen fordern könnten. Diese Rückforderung ist Teil eines sogenannten „Rückmeldeverfahrens“, das seit dem 29. Oktober 2024 in Kraft ist. Die Empfänger der Soforthilfe müssen nun nachweisen, dass die Gelder tatsächlich für die vorgesehenen Zwecke verwendet wurden, wie [ruhr24](https://www.ruhr24.de/nrw/rueckmeldeverfahren-unternehmen-nrw-corona-soforthilfe-rueckzahlung-wirtschaftsministerium-2020-93389181.html?womort=Nordrhein-Westfalen) berichtete.

Die NRW-Soforthilfe wurde 2020 während der Corona-Pandemie eingeführt, um kleinen Unternehmen, Freiberuflern und Solo-Selbstständigen in finanzieller Notlage unter die Arme zu greifen. Die Höhe der Unterstützung variierte je nach Unternehmensgröße: Bis zu 9.000 Euro für Betriebe mit bis zu fünf Mitarbeitern, bis zu 15.000 Euro für sechs bis zehn Mitarbeiter und bis zu 25.000 Euro für Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitern. Diese Hilfen sollten helfen, laufende Kosten wie Mieten und Kredite zu decken, während viele Unternehmen unter massiven Umsatzeinbrüchen litten.

Rückmeldeverfahren und Fristen

Das Rückmeldeverfahren verlangt von den Empfängern, detaillierte Informationen über die Verwendung der erhaltenen Gelder bereitzustellen. Die E-Mails, die seit Ende Oktober versendet wurden, enthalten einen personalisierten Link zu einem digitalen Rückmelde-Formular. Der letzte Termin für die Abgabe dieser Rückmeldung ist der 26. Februar 2025. Nach der Prüfung der Rückmeldungen wird die zuständige Bezirksregierung einen Schlussbescheid erlassen, der die endgültige Höhe der Soforthilfe festlegt. Zu viel gezahlte Beträge müssen dann an das Land zurückgezahlt werden.

Das Land NRW betont, dass es sich bei den Soforthilfen um öffentliche Gelder handelt, die im Nachhinein genau abgerechnet werden müssen. Dies geschieht nicht nur im Interesse der Steuerzahler, sondern auch unter Berücksichtigung des europäischen Beihilferechts. Die Empfänger müssen nun nachweisen, dass die Gelder „zweckentsprechend“ verwendet wurden, sprich, dass sie nicht für private Ausgaben wie Urlaube oder Luxusgüter verwendet wurden, sondern zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen.

Die Konsequenzen der Rückforderung

Für die 75.000 Betroffenen könnte das Rückmeldeverfahren weitreichende Folgen haben. Wer sich nicht zurückmeldet, muss die gesamte erhaltene Soforthilfe zurückzahlen. Das bedeutet, dass viele in eine finanzielle Schieflage geraten könnten, wenn sie die Gelder nicht ordnungsgemäß verwendet haben. Die Angst vor einer Rückzahlung schwebt wie ein Damoklesschwert über den Empfängern, die sich in der Vergangenheit auf die Unterstützung verlassen haben.

Die Rückforderung der Soforthilfen zeigt, dass die Nachwirkungen der Pandemie noch lange nicht überwunden sind. Die Unsicherheit über die finanziellen Verpflichtungen, die aus diesen Hilfen resultieren, könnte für viele eine zusätzliche Belastung darstellen. Es bleibt abzuwarten, wie viele der Empfänger in der Lage sein werden, die geforderten Nachweise zu erbringen und ob sie die Rückzahlungen vermeiden können, wie [ruhr24](https://www.ruhr24.de/nrw/rueckmeldeverfahren-unternehmen-nrw-corona-soforthilfe-rueckzahlung-wirtschaftsministerium-2020-93389181.html?womort=Nordrhein-Westfalen) berichtete.

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