Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) in Nordrhein-Westfalen hat den nächsten Schritt zur Reform der Krankenhausplanung eingeleitet. Nach der Auswertung von über 500 Stellungnahmen zu den geplanten Leistungsgruppen der Krankenhäuser sollen bei rund 100 Entscheidungen Anpassungen vorgenommen werden. Um die Beteiligten über die Änderungen zu informieren, hat das MAGS ein zweites Anhörungsverfahren gestartet, dessen Frist am 18. November 2024 endet. Die neuen Planungsüberlegungen sind auf der Website des Ministeriums einsehbar.
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann betont, dass die Reform die Qualität der Krankenhausbehandlungen verbessern und eine transparente Planung gewährleisten soll. Die endgültigen Feststellungsbescheide, die die künftigen Leistungsportfolios der Krankenhäuser verbindlich festlegen, sollen bis Ende des Jahres versandt werden und treten am 1. April 2025 in Kraft. Für bestimmte Leistungsgruppen wird eine Übergangsfrist bis Ende 2025 angestrebt. Zudem unterstützt die Landesregierung die Krankenhäuser mit rund 2,5 Milliarden Euro zur Umsetzung der neuen Pläne.