Oberallgäu

Starkes Unwetter im Oberallgäu: Kein Soforthilfe für Betroffene

Nach dem heftigen Gewitter am 12. Juli 2024, das in Immenstadt und Umgebung massive Schäden wie vollgelaufene Keller und überflutete Straßen verursachte, stellt sich die Frage, ob die Betroffenen Soforthilfe vom Freistaat Bayern erhalten können, doch das Landratsamt Oberallgäu erhielt eine Absage und verweist auf alternative Unterstützungsmaßnahmen.

Die schweren Unwetter, die am Freitag, den 12. Juli 2024, über das Oberallgäu zogen, hatten gravierende Folgen für die betroffenen Gemeinden. Keller liefen voll, Straßen wurden überflutet und viele Bäume stürzten um. Insbesondere die Stadt Immenstadt und die umliegenden Gemeinden Wildpoldsried und Betzigau wurden stark getroffen. Angesichts der Schäden haben viele Anwohner beim Landratsamt Oberallgäu nachgefragt, ob es eine Soforthilfe für die entstandenen Schäden gibt.

Hintergrund und Schadensumfang

Die extremen Wetterbedingungen führten nicht nur zu erheblichen Schäden an privaten Immobilien, sondern auch zu Verkehrsbehinderungen, da viele Unterführungen in Immenstadt verstopften. Fahrzeuge wurden beschädigt, und der öffentliche Verkehr war beeinträchtigt. Diese Auswirkungen sind nicht nur lokal; sie zeigen ein zunehmend besorgniserregendes Muster von extremen Wetterereignissen in der Region.

Politische Reaktionen und Hilfsangebote

Die betroffene Bevölkerung erhielt wenig Hoffnung durch die aktuelle Antwort vom bayerischen Finanzministerium. Es wurde bekannt gegeben, dass das bestehende Soforthilfekonzept lediglich Schäden abdeckt, die zwischen dem 31. Mai und dem 11. Juni aufgetreten sind. Für die Schäden vom 12. Juli kann keine Soforthilfe bereitgestellt werden. Oberallgäus Landrätin Indra Baier-Müller äußerte sich enttäuscht über die Entscheidung: „Es ist sehr bedauerlich, dass diese Hilfen nicht auch auf das Ereignis vom vorletzten Wochenende im Oberallgäu ausgeweitet werden“, sagte sie.

Alternative Unterstützungsmöglichkeiten

Trotz der Ablehnung richtet die Staatsregierung den Fokus auch auf alternative Hilfen. Zukünftig können Betroffene Notstandsbeihilfen aus dem Härtefonds beantragen. Diese Option erfordert jedoch eine umfassende Nachweispflicht, die oft schwer zu erfüllen ist. Zudem gibt es steuerliche Erleichterungen für die Geschädigten, jedoch müssen auch hier entsprechende Nachweise erbracht werden.

Aufruf zur Solidarität und Informationsangebote

In Anbetracht der schwierigen Situation hat das Landratsamt auf seiner Internetseite wichtige Informationen für Betroffene bereitgestellt. Dort finden sich sowohl die Antragsformulare für die Härtefonds als auch allgemeine Informationen über möglicherweise zustehende Hilfen. Die Webseite ist unter www.oberallgaeu.org erreichbar.

Der Vorfall vom 12. Juli 2024 ist nicht nur ein Zeichen der Verletzlichkeit der Region gegenüber extremen Wetterereignissen, sondern auch ein Appell an die Gemeinschaft, in schwierigen Zeiten zusammenzustehen. Die Solidarität und der Austausch zwischen den Bürgern könnten entscheidend sein, um die angesammelten Herausforderungen gemeinsam zu meistern.

NAG

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