Steyr Arms verliert 9,5-Millionen-Auftrag: Bürokratie macht Schluss!

Steyr, Österreich - Der österreichische Waffenhersteller Steyr Arms sieht sich einem herben Rückschlag im internationalen Geschäft gegenüber. Der Grund? Eine bürokratische Hürde, die das Unternehmen daran hindert, einen millionenschweren Auftrag aus Tunesien zu erfüllen. Laut Kurier haben die tunesischen Behörden, die seit 47 Jahren Stammkunde sind, anlässlich der Nachrüstung von 8.000 Sturmgewehren eine internationale Ausschreibung gestartet. Diese Trennung kam für Steyr Arms überraschend, da das Unternehmen für die Lieferung seiner Gewehre sogar kostenlose Muster und eine Trainingswaffe zur Verfügung stellen musste.
Die Geschichte geht zurück bis ins Jahr 1978, als Steyr Arms, damals noch als Steyr Mannlicher bekannt, den ersten Großauftrag über Sturmgewehre des Typs „StG77“ an die tunesische Polizei lieferte. Tunesien ist nicht nur ein langjähriger Kunde, sondern auch ein strategisch wichtiger Partner für das Unternehmen, das sich mittlerweile zu einer internationalen Unternehmensgruppe entwickelt hat und weltweit hochwertige Outdoor-Produkte vertreibt.
Bürokratische Hürden und Fristen
Am 20. Dezember 2024 stellte Steyr Arms den Antrag auf Exportgenehmigung beim österreichischen Innenministerium. Diese Genehmigung, die auch die Zustimmung des Außen- sowie Verteidigungsministeriums erfordert, muss jedoch innerhalb strenger Fristen erteilt werden. So wurden die Fristen selbst für die Einreichung der Unterlagen bereits zweimal verlängert – und zwar bis zum 16. April sowie bis zum 6. Mai 2025. Letztlich erhielt das Unternehmen jedoch keine Genehmigung.
Die Folgen sind enorm: Steyr Arms wurde aus dem Wettbewerb für den Auftrag disqualifiziert, während Konkurrenten aus den USA und der EU fristgerecht ihre Testwaffen liefern konnten. Der Verlust des Auftrags hat ein Volumen von rund 9,5 Millionen Euro zur Folge; die zusätzlichen langfristigen Erlöse aus Ersatzteilen, die auf 20 bis 25 Millionen Euro geschätzt werden, gehen ebenfalls verloren. Dies bedeutet nicht nur einen Rückschlag im Umsatz, sondern führte auch zur Kündigung von 30 Mitarbeitern, sodass das Unternehmen jetzt nur noch 140 Arbeitskräfte beschäftigt.
Die Hintergründe der Exportgenehmigung
Die Regelungen zur Genehmigung von Rüstungsexporten in Österreich sind streng. Laut BMWK legt das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) Anforderungen fest, die alle Rüstungsanträge durchlaufen müssen. Die politische Grundlage beruht dabei auf der Berücksichtigung der Menschenrechte und der regionalen Lage im Empfängerland. Diese strengen Vorgaben könnten ein Grund dafür sein, dass das Innen- und Außenministerium auf Anfrage keine Auskunft zu dem speziellen Fall gegeben haben.
Das Außenministerium betont, dass jeder Rüstungsauftrag einer genauen Einzelfallprüfung unterzogen wird, um sicherzustellen, dass die Interessen der internationalen Gemeinschaft, der Menschenrechte und der Stabilität im Empfängerland gewahrt bleiben.
Für Steyr Arms könnte der Verlust des Auftrags und das damit verbundene negative Ergebnis von zehn Millionen Euro im Jahr 2023 – angesichts von Verbindlichkeiten von fast 27 Millionen Euro – zu einer ernsten Herausforderung werden. Das Unternehmen, welches 2022 von RSBC Industries aus Tschechien übernommen wurde und bekannt für seine qualitativ hochwertigen Produkte ist, steht nun vor der dringenden Notwendigkeit, neue Perspektiven zu finden und das Geschäft auf Kurs zu bringen.
Die Rüstungsbranche muss also nicht nur Produkte entwickeln, sondern auch die bürokratischen Hürden im internationalen Geschäft meistern. In Zukunft könnte es für Steyr Arms wichtig sein, einen besseren Draht zu politischen Entscheidungsträgern zu finden, insbesondere da selbst geschickte Anfragen an hochrangige Politiker keine nennenswerte Response erzeugten.
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Ort | Steyr, Österreich |
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