Heute ist der 26.02.2025
Datum: 26.02.2025 – Source 1 ():
– Am 23. Februar wird ein neuer Bundestag gewählt.
– Die Ampel-Koalition scheiterte am 6. November 2024.
– Wahlberechtigte haben zwei Stimmen: Erststimme für einen Kandidaten im Wahlkreis und Zweitstimme für die Landesliste einer Partei.
– Die Zweitstimme ist entscheidend für die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag.
– Ein Wahlkreissieger zieht nur ein, wenn seine Partei genügend Sitze über die Zweitstimme gewinnt (Zweitstimmendeckung).
– Im Saarland stehen folgende Parteien zur Wahl: Grüne, BSW, Tierschutzpartei, Volt, Piraten, Bündnis Deutschland, MLPD, SPD, CDU/CSU, FDP, AfD.
– Grüne und BSW stehen am Ende des Stimmzettels, da sie 2021 nicht mit einer Landesliste antraten.
– Von 13 Parteien mit Landesliste haben fünf keine Wahlkreisbewerber aufgestellt.
– Im Saarland gibt es vier Wahlkreise.
– Wahlberechtigt sind Personen ab 18 Jahren, die seit mindestens drei Monaten in Deutschland leben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
– Bei der Bundestagswahl 2021 waren rund 755.000 Menschen im Saarland wahlberechtigt.
– Briefwahlunterlagen können persönlich, schriftlich oder online beim Wahlamt beantragt werden.
– Wahlschein kann bis Freitag vor dem Wahltag bis 15 Uhr beantragt werden, in Ausnahmefällen auch am Wahltag bis 15 Uhr.
– Wahlbriefe sollten bis spätestens drei Werktage vor dem Wahltag eingeworfen werden.
– Menschen mit Behinderungen oder Leseschwierigkeiten dürfen sich bei der Wahl helfen lassen, jedoch nur technisch.
– Bei der Bundestagswahl 2021 gewann die SPD alle vier Wahlkreise im Saarland.
– Derzeit sitzen neun Bundestagsabgeordnete aus dem Saarland im Bundestag: 5 SPD, 2 CDU/CSU, 1 FDP, 1 AfD.
– Emily Vontz rückte am 1. Januar 2023 für Heiko Maas nach, der den Wahlkreis Saarlouis gewann.
– Thomas Lutze wechselte am 10. Oktober 2023 von der Linken zur SPD-Fraktion.
Source 2 ():
– Bundestagswahl in Deutschland am 23. Februar 2025.
– Der Bundestag ist die gesetzgebende Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland.
– Wähler:innen entscheiden, welche Abgeordneten ihre Interessen vertreten.
– Materialien zur politischen Bildung und Informationen zur Wahl werden bereitgestellt.
– Broschüre „Die Bundestags-Wahl am 23. Februar 2025 in Leichter Sprache“ erklärt Wahlbedeutung, Ablauf und Briefwahl.
– Kampagne #Liebermitbestimmen informiert über die Wahl auf Social-Media-Kanälen.
– Erklärfilm „Alles, was Du wissen musst!“ auf YouTube in fünf Sprachen verfügbar.
– Diskussionsveranstaltungen vom 10. bis 21. Februar 2025, organisiert von verschiedenen Institutionen.
– Juniorwahl an rund 70 Schulen vom 17. bis 21. Februar 2025, Ergebnisse am Wahlsonntag um 18:00 Uhr.
– Wahl-O-Mat startet am 6. Februar 2025, bietet politische Orientierung durch Thesenabgleich.
– Wahl-O-Mat im Unterricht mit begleitenden Materialien für Schüler:innen ab Klasse 10.
– Briefwahl: Antrag auf Wahlschein bei der zuständigen Wahlbehörde, Fristen für Antragstellung.
– Materialien für Schulen über das Buchprogramm der Landeszentrale verfügbar.
– Themenhefte und Arbeitsmaterialien zu Wahlen und Parteien in der Demokratie.
Source 3 (https://www.bpb.de/themen/politisches-system/wahlen-in-deutschland/558538/wahlrecht-und-waehlbarkeit/):
– Grundsatz der Allgemeinheit: Jede Bürgerin und jeder Bürger ist grundsätzlich wahlberechtigt.
– Wahlrecht beschränkt auf Personen, die vom Wahlergebnis betroffen sind (normalerweise Staatsbürgerinnen und -bürger, die im Wahlgebiet wohnen).
– Wahlberechtigte müssen in der Lage sein, eine überlegte Entscheidung zu treffen; daher wird ein Wahlalter festgelegt.
– Seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus 2019 dürfen betreute Menschen in allen Angelegenheiten wählen.
– Personen in psychiatrischen Krankenhäusern oder schuldunfähig sind ebenfalls wahlberechtigt.
– Wahlberechtigt sind deutsche Staatsangehörige, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und ihr Wahlrecht nicht durch einen Richterspruch verloren haben.
– Wahlberechtigte werden im Wählerverzeichnis des zuständigen Wahlbezirks von der Kommunalverwaltung geführt.
– Einsichtnahme in Wählerverzeichnisse vor der Wahl möglich, um Vollständigkeit zu überprüfen und Ergänzungen vorzunehmen.
– Für das passive Wahlrecht gelten ähnliche Regelungen: Wählbar ist, wer am Wahltag die deutsche Staatsangehörigkeit hat, das 18. Lebensjahr vollendet hat und das Wahlrecht besitzt.
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