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Fernwärme-Debatte: vzbv erhebt Klage gegen Neubrandenburg und Avacon

Der vzbv verklagt die Stadtwerke Neubrandenburg und Avacon Natur GmbH wegen unzulässiger Preiserhöhungen bei Fernwärme und ruft betroffene Kund:innen auf, sich für eine mögliche Sammelklage zu melden, da die Preise in den vergangenen Jahren teils dramatisch gestiegen sind.

Die aktuellen Entwicklungen rund um die Fernwärmekunden der Stadtwerke Neubrandenburg und der Avacon Natur GmbH werfen ein Schlaglicht auf die Problematik der Preisgestaltung in monopolistischen Märkten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat rechtliche Schritte eingeleitet, um gegen überhöhte Fernwärmepreise vorzugehen. Diese Klage könnte weitreichende Auswirkungen auf viele Haushalte haben, die auf Fernwärme angewiesen sind.

Massive Preiserhöhungen betroffen

In den letzten Jahren haben sich die Preise für Fernwärme bei beiden Anbietern drastisch verändert. Während die Stadtwerke Neubrandenburg eine mehr als dreifache Erhöhung ihrer Arbeitspreise vorweisen mussten, sieht der Fall bei Avacon noch dramatischer aus: In bestimmten Versorgungsgebieten waren die Preise nahezu verfünffacht. Solche tiefgreifenden Preisänderungen sind für die Kunden besonders schwer nachvollziehbar, vor allem in einem Markt, in dem es in der Regel keine Wahlmöglichkeit für den Anbieter gibt.

Sammelklage – ein Weg zur Rückerstattung?

Der vzbv plant, eine Sammelklage einzureichen, sofern sich genügend Betroffene melden. Diese rechtlichen Schritte zielen darauf ab, den Kunden nicht nur eine Klageerhebung zu ermöglichen, sondern auch die Erstattung von bereits gezahlten überhöhten Preisen einzufordern. Bislang wurde eine Unterlassungsklage gegen die beiden Energieversorger eingereicht, die allerdings nicht das Ziel verfolgt, den Kunden bereits entstandene Kosten zu erstatten. Hierfür ist es wichtig, dass sich die Betroffenen aktiv an dem geplanten Verfahren beteiligen.

Warum es wichtig ist, sich zu melden

Betroffene Kund:innen sind aufgefordert, ihre E-Mail-Adressen beim vzbv zu hinterlassen, um den Fortschritt der Klage zu verfolgen. Besonders bemerkenswert ist hierbei die gesetzliche Preisdeckelung für das Jahr 2023, die dazu geführt hat, dass die Mehrkosten vorübergehend vom Staat getragen wurden. Ab 2024 gibt es jedoch keine derartigen Schutzmaßnahmen mehr, was bedeutet, dass Kunden weiterhin mit hohen Kosten rechnen müssen, es sei denn, sie ergreifen Maßnahmen gegen die Preiserhöhungen.

Informiert bleiben und aktiv werden

Von den Preiserhöhungen betroffen sind nicht nur Haushalte in Neubrandenburg, sondern auch in Teilen von Sachsen-Anhalt und Niedersachsen, sofern sie keinen Anschluss im Versorgungsgebiet Hannover Kronsberg/Kronsrode haben. Der vzbv appelliert an alle, die in diesen Regionen Fernwärme beziehen, ihre Erfahrungen zu teilen und sich über die Sammelklage zu informieren.

Dieser Fall ist nicht nur von lokalem Interesse; er unterstreicht auch die Notwendigkeit einer weiteren Diskussion über faire Preise in monopolartigen Versorgungsstrukturen. Eine erfolgreiche Klage könnte präzedenzlose Folgen für den Umgang mit Preisgestaltung in der Energieversorgung haben und den Weg für folgende rechtliche Maßnahmen ebnen.

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