In Bad Nenndorf, ein schockierender Fall von sexueller Gewalt erschüttert die Gemeinschaft. Im Februar 2020 soll ein ehemaliger Küchenmitarbeiter in einer Einrichtung für betreutes Wohnen eine 67-jährige Bewohnerin vergewaltigt haben. Der 68-jährige Angeklagte, der die Vorwürfe bestreitet und von seinem Schweigerecht Gebrauch macht, steht derzeit vor dem Landgericht in Bückeburg. Laut SN soll er die Frau an zwei verschiedenen Gelegenheiten belästigt haben.
Die Vorwürfe sind erschreckend: Bei dem ersten Übergriff küsste der Angeklagte die Rentnerin und berührte sie unter ihrer Kleidung. Am Nachmittag des gleichen Tages kam es dann zu einem zweiten, noch schwerwiegenderen Vorfall, bei dem er gegen ihren Willen nicht nur küsste, sondern auch mit einem Finger in sie eindrang. Dies würde nach deutschem Recht als Vergewaltigung gelten, da es gegen den erkennbaren Willen des Opfers geschah.
Ein Prozess voller Emotionen
Vor Gericht wurde ein etwa zweistündiges Video der richterlichen Vernehmung des mutmaßlichen Opfers gezeigt. Die 67-Jährige schilderte eindringlich, wie sie sich nicht wehren konnte: „Er hat mich geküsst und an die Brust gefasst. Ich konnte mich da nicht gegen wehren“, berichtete sie. Ihre Stimme zitterte, als sie hinzufügte: „Bitte nicht, habe ich gesagt.“ Der zweite Übergriff, bei dem die Vergewaltigung stattfand, wurde von ihr so beschrieben: „Er hat mich an die Brust gefasst und in die Hose.“ Auf die Frage, ob der Angeklagte mit einem Finger eingedrungen sei, antwortete sie leise: „Ja.“
Die Verteidigung sieht die Video-Vernehmung jedoch kritisch. Verteidiger Ralf Jordan bezeichnete sie als „ein Musterbeispiel für die Gefahr der Suggestion“. Er argumentiert, dass die Formulierungen des Richters den Eindruck erwecken könnten, dass etwas passiert sein muss, was die Wahrnehmung der Zeugin beeinflussen könnte.
Unterstützung für das Opfer
Die mutmaßliche Opfer tritt als Nebenklägerin auf und wird durch einen Anwalt vertreten. Sie erhält Unterstützung von der niedersächsischen Stiftung Opferhilfe, die ihr in dieser schweren Zeit zur Seite steht. Der Vorsitzende Richter, Peter Rohde, hat fünf Verhandlungstage angesetzt und plant, zehn Zeugen sowie eine Sachverständige zu hören. Der Prozess wird fortgesetzt, und das Urteil soll Ende November verkündet werden, wie SN berichtet.
Dieser Fall wirft ein grelles Licht auf die Herausforderungen, mit denen Opfer sexueller Gewalt konfrontiert sind, und die Notwendigkeit, solche Vergehen mit aller Härte des Gesetzes zu verfolgen. Die Gesellschaft muss wachsam sein und sich für die Rechte der Schwächeren einsetzen, um sicherzustellen, dass Gerechtigkeit für die Betroffenen erlangt wird.