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Sonntag, 24. November 2024

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Volksbegehren „Landtag verkleinern“: Bürgerbeteiligung bleibt schwach!

Im Schwarzwald-Baar-Kreis brodelt es: Ein Volksbegehren zur Verkleinerung des Landtags sorgt für Aufregung und Diskussionen. Wer sich an dieser Initiative beteiligen möchte, muss lediglich seine Unterschrift leisten. Ein Formular dafür ist online verfügbar, und die Verwaltungen sind verpflichtet, die Stimmen zu sammeln. Wie der SÜDKURIER berichtet, haben bis zum 31. Oktober 2024 in Donaueschingen lediglich 72 Bürger ihre Unterstützung bekundet. Angesichts von über 17.000 Wahlberechtigten ist das ein eher ernüchterndes Ergebnis.

Die Beteiligung ist in den umliegenden Städten ähnlich verhalten. In Hüfingen haben sich nur 54 Personen eingetragen, während in Bräunlingen die Zahl der Unterstützer bei 19 liegt. Die Frage, warum das Interesse so gering ist, bleibt offen. Möglicherweise sind die Bürger politikverdrossen oder stehen dem Vorhaben skeptisch gegenüber. Die FDP hat das Volksbegehren zwar aktiv unterstützt, doch die Resonanz bleibt hinter den Erwartungen zurück.

Ein komplizierter Prozess

Die Hürden für die Teilnahme am Volksbegehren sind nicht hoch. Die amtliche Sammlung findet in den Rathäusern zu den üblichen Öffnungszeiten statt. Wer sich online eintragen möchte, kann das Formular herunterladen und einreichen. Doch trotz dieser einfachen Möglichkeiten bleibt die Zahl der Unterstützer gering. Die Frist für die amtliche Sammlung endet am 10. Dezember, während die freie Sammlung bis zum 11. Februar 2025 läuft.

Die Diskussion um die Größe des Landtags wird durch die bevorstehenden Wahlen im Jahr 2026 weiter angeheizt. Laut dem Staatsanzeiger könnte der Landtag auf bis zu 220 Abgeordnete anwachsen, was zu enormen Mehrkosten von bis zu 200 Millionen Euro führen könnte. Die FDP hat bereits Vorschläge zur Reduzierung der Wahlkreise vorgelegt, doch auch diese stoßen auf wenig Interesse.

Die Zukunft des Landtags

Die Reformen, die ab 2026 in Kraft treten, könnten die Anzahl der Abgeordneten weiter beeinflussen. Das neue Wahlrecht sieht ein Zwei-Stimmen-System vor, das die Zuteilung der Mandate verändert. Kritiker befürchten, dass dies die Anzahl der Sitze im Landtag nicht verringern, sondern sogar erhöhen könnte. Vor allem die CDU und die Grünen könnten durch Überhangmandate profitieren, was die Diskussion um die Verkleinerung des Landtags noch brisanter macht.

Die Frage bleibt: Wird das Volksbegehren genügend Unterstützung finden, um tatsächlich Veränderungen herbeizuführen? Die Zeit drängt, und die Bürger sind gefordert, sich aktiv an der Gestaltung ihrer politischen Landschaft zu beteiligen. Denn nur durch eine breite Unterstützung kann das Vorhaben, den Landtag zu verkleinern, Realität werden.

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