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Freitag, 22. November 2024

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Stade kämpft gegen Wohnungsnot: Neue Förderung für Mietwohnungen!

Im Landkreis Stade brodelt es auf dem Wohnungsmarkt! Die Suche nach bezahlbarem Wohnraum wird immer schwieriger, insbesondere für Menschen mit geringem Einkommen. Um diesem drängenden Problem entgegenzuwirken, hat der Landkreis Stade eine Initiative ins Leben gerufen, die Vermietern finanzielle Unterstützung bietet. Laut einem Bericht von Kreiszeitung Wochenblatt stehen im Haushalt 2024 noch Mittel zur Verfügung, um mehr Wohnraum für bedürftige Mieter bereitzustellen.

Das „Programm zum Erwerb von Belegungsrechten bei Bestandswohnungen“ ist ein zentrales Element dieser Initiative. Vermieter, die bereit sind, ihre Wohnungen an berechtigte Personen mit festgelegten Mietpreisen zu vermieten, können von dieser Förderung profitieren. Die Eigentümer, die Belegungsrechte erwerben, verpflichten sich, ihre Wohnungen ausschließlich an Menschen mit einem Wohnberechtigungsschein zu vermieten. Die Miete darf dabei eine festgelegte Obergrenze nicht überschreiten. Im Gegenzug erhalten die Vermieter einen Zuschuss vom Landkreis, wobei die Verpflichtung zwischen fünf und 30 Jahren dauert.

Förderung für Vermieter

Die Vermieter haben jedoch die Freiheit zu entscheiden, wer in ihre Wohnungen einzieht, solange die Mieter die Förderkriterien erfüllen. Die Mietpreise orientieren sich an den „angemessenen Kosten für eine Unterkunft“ gemäß dem Sozialgesetzbuch. Diese Förderung gilt für den gesamten Landkreis Stade, jedoch nicht in den Hansestädten Stade und Buxtehude, die eigene Programme zur Wohnraumförderung haben.

Die Höhe der Förderung ist ebenfalls attraktiv: Vermieter erhalten 2 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche und Monat bei einer Laufzeit von fünf bis neun Jahren. Bei einer Verpflichtung von zehn Jahren oder mehr steigt dieser Betrag auf 2,50 Euro. Zudem können Vermieter, die ihre Wohnungen für einen längeren Zeitraum zur Verfügung stellen, bis zu 10.000 Euro für notwendige Sanierungen erhalten. Wichtig ist, dass die geförderten Wohnungen eine angemessene Größe haben: Für zwei Personen sind maximal 60 Quadratmeter vorgesehen, für jede weitere Person kommen 15 Quadratmeter hinzu. Die maximale Wohnfläche für eine Förderung liegt bei 95 Quadratmetern.

Ein Schritt in die richtige Richtung

Diese Initiative ist ein wichtiger Schritt, um den angespannten Wohnungsmarkt im Landkreis Stade zu entlasten. Die Unterstützung für Vermieter könnte dazu beitragen, dass mehr bezahlbare Wohnungen geschaffen werden, die den Bedürfnissen der Bevölkerung gerecht werden. Für weitere Informationen können sich interessierte Vermieter an Jacqueline Dunker vom Landkreis Stade wenden: Tel. 04141 – 126327. Auch auf der Webseite des Landkreises Stade finden sich umfassende Informationen zur Mietwohnraumförderung.

Insgesamt zeigt sich, dass der Landkreis Stade aktiv daran arbeitet, die Wohnsituation für alle Bürger zu verbessern. Die finanziellen Anreize für Vermieter sind ein vielversprechender Ansatz, um die dringend benötigten Wohnungen für Menschen mit geringem Einkommen bereitzustellen und so die Lebensqualität in der Region zu erhöhen.

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