Die Arbeitsminister von Nordrhein-Westfalen (NRW) warnen Verbraucher vor Sicherheitsrisiken beim Online-Shopping, insbesondere im Hinblick auf Lasergravurmaschinen. Diese Geräte, die zur Personalisierung von Gegenständen wie Tassen oder Brettchen verwendet werden, weisen gravierende Mängel auf, die die Sicherheit der Nutzer gefährden können, wie Ruhr24 berichtete.
Die Arbeitsschutzverwaltung in NRW, in Kooperation mit den Bezirksregierungen Köln und Düsseldorf sowie dem Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung (LIA), untersuchte stichprobenartig die im Onlinehandel verfügbaren Lasergravurmaschinen. Bei allen geprüften Geräten wurden Mängel festgestellt, sodass über 300 Angebote aus Onlineshops entfernt werden mussten. Diese Überprüfungen sollen bis 2025 fortgesetzt werden.
Sicherheitsmängel und Risiken
Ein zentrales Problem sind Sicherheitsmängel, wie unvollständige oder leicht abnehmbare Schutzscheiben. Viele dieser Maschinen nutzen Laser der Klasse 4, die bei unsachgemäßer Handhabung schwerwiegende Augenschäden und Verbrennungen verursachen können. Ihre Leistung variiert zwischen 3 und 30 Watt, was sie bis zu 30.000-mal stärker macht als die herkömmlichen Laserpointer. Bereits eine kurze Expositionsdauer gegenüber diesen Laserstrahlen kann irreparable Schäden zur Folge haben.
Experten weisen darauf hin, dass Verbraucher beim Kauf von Lasergravurmaschinen auf bestimmte Sicherheitsmerkmale achten sollten. Dazu gehören eine CE-Kennzeichnung, die die Einhaltung der EU-Sicherheitsanforderungen bescheinigt, die vollständige Adresse des Herstellers sowie deutscher Warnhinweise und eine Konformitätserklärung, die bestätigt, dass das Produkt den europäischen Vorschriften entspricht. Sichere Geräte sind mit Schutzvorrichtungen ausgestattet, die den Laser abdecken und bei Öffnung automatisch abschalten.
Zusätzlich raten die Behörden, auch bei anderen Online-Produkten wie Spielzeug und Elektrogeräten vorsichtig zu sein. Prüfzeichen wie das GS-Zeichen sind hilfreiche Indikatoren für Produktsicherheit. Verbraucher sollten zudem sicherstellen, dass der Händler seinen Sitz innerhalb der EU hat, um Zollgebühren und rechtliche Probleme zu vermeiden, wie land.nrw ergänzte.