Vogtlandkreis

Bundesrat schränkt Tierarztpflichten ein: Entlastungen fallen geringer aus!

Das Bundeskabinett hat die neue Verordnung für tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV) verabschiedet, die an das EU-Tierarzneimittelrecht angepasst wurde. Obwohl die Verordnung einige bürokratische Erleichterungen für Tierärzte mit sich bringt, fallen diese geringer aus als erhofft. Bundesminister Cem Özdemir kritisierte, dass die Länder durch zusätzliche Dokumentationspflichten den eigentlichen Bürokratieabbau untergraben. Die jährliche Entlastung beträgt nun etwa vier Millionen Euro weniger, ohne dass dies positive Auswirkungen auf die Tiergesundheit hätte.

Die neue Verordnung führt zudem ein Umwidmungsverbot für colistin-haltige Antibiotika ein, um den unzulässigen Einsatz in der Geflügelmast zu reduzieren. Dies ist ein notwendiger Schritt zur Bekämpfung multiresistenter Keime, die auch eine Bedrohung für die menschliche Gesundheit darstellen. Insgesamt wird mit dieser Novelle darauf abgezielt, die Verwendung von Antibiotika zu kontrollieren und die Risiken zu minimieren. Mehr Informationen zu diesem Thema finden sich hier.

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