Ein schockierender Vorfall erschüttert die beschauliche Stadt Schongau: Ein 47-jähriger Mann wurde wegen sexuellen Missbrauchs ohne Körperkontakt verurteilt. Der Fall kam ans Licht, als ein 11-jähriger Junge während eines Ausflugs mit seinem Freund auf seinem Roller an der Garage des Angeklagten vorbeifuhr und dabei einen verstörenden Anblick erlebte. Der Mann, wie [Merkur](https://www.merkur.de/lokales/schongau/schongau-ort29421/weil-er-vor-einem-kind-onanierte-schongauer-47-muss-in-haft-93401160.html?womort=Weilheim-Schongau) berichtete, hatte seine Hose heruntergezogen und onanierte, während er Blickkontakt mit dem Kind hielt.
Der Vorfall ereignete sich an einem Sonntagnachmittag im April, als die beiden Jungen in der Schongauer Altstadt unterwegs waren. Der Zeuge schilderte, dass er in der Eile des Moments kaum Zeit hatte, die Situation zu verarbeiten, doch das Bild blieb ihm nachhaltig im Gedächtnis. „Hast Du später noch oft daran denken müssen?“, fragte die Jugendrichterin, worauf der Junge bestätigte, dass ihn der Vorfall beschäftigt hatte. Trotz der kurzen Dauer des schockierenden Ereignisses hinterließ es einen bleibenden Eindruck.
Die Ermittlungen und die schockierenden Funde
Die Polizei wurde schnell auf den Fall aufmerksam. Ein Polizist, der die Aussagen des Jungen hörte, war überrascht von der Detailgenauigkeit, mit der der Junge über das Geschehene berichtete. „Man weiß bei Kindern ja nie, was sie so erzählen“, bemerkte der Beamte, doch die Schilderungen des Jungen waren klar und unmissverständlich. Bei einer anschließenden Wohnungsdurchsuchung des Angeklagten fanden die Ermittler nicht nur Beweise für den Vorfall, sondern auch kinder- und jugendpornografische Dateien auf seinen Geräten. Dies war nicht das erste Mal, dass der Mann mit dem Gesetz in Konflikt geriet; er war bereits zweimal vorbestraft.
Die Staatsanwältin stellte klar, dass die Beweise erdrückend seien. „Tapfer und prompt“ habe der Junge ausgesagt, und es sei offensichtlich, dass der Angeklagte eine Gefahr für die Gesellschaft darstellt. Sie forderte eine Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten, da der Mann trotz vorheriger Therapieversuche nicht von seinem Verhalten abgelassen hatte.
Das Urteil und die Konsequenzen
Das Gericht entschied schließlich, dass eine Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten angemessen sei. Die Richterin wies darauf hin, dass der Angeklagte an einem „exponierten Ort“ handelte und damit rechnen musste, dass Kinder vorbeikommen könnten. „Er hat billigend in Kauf genommen, dass er in der Nähe von Kindern sein könnte“, stellte die Richterin fest. Der Verteidiger versuchte, die Vorwürfe zu entkräften, indem er argumentierte, dass der Junge zufällig vorbeigekommen sei und der Angeklagte ihn nicht direkt angesprochen habe. Doch das Gericht sah keinen Grund für eine Bewährungsstrafe und betonte, dass die Therapie des Angeklagten nicht ausgereicht habe, um sein Verhalten zu ändern.
Die Schongauer Bürger sind erschüttert von diesem Vorfall, der zeigt, wie wichtig es ist, Kinder vor solchen Gefahren zu schützen. Die Geschehnisse werfen ein grelles Licht auf die Herausforderungen, die mit der Prävention von sexuellem Missbrauch verbunden sind. Die Verurteilung des Mannes ist ein Schritt in die richtige Richtung, doch die Gesellschaft muss wachsam bleiben, um solche Taten in Zukunft zu verhindern.