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Donnerstag, 13. März 2025

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Rettungsdienst in Gefahr: Björn Steiger Stiftung klagt vor Verfassungsgericht!

Die Björn Steiger Stiftung aus Winnenden plant heute, am 13. März 2025, eine Verfassungsbeschwerde gegen das neue Rettungsdienstgesetz von Baden-Württemberg beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einzureichen. Dies sei ein notwendiger Schritt, um die aktuellen Missstände in der Notfallversorgung in Deutschland zu adressieren. Der Stiftung zufolge erfüllt der Bund seine Verpflichtung zur Wahrung eines flächendeckenden und qualitativ hochwertigen Rettungsdienst-Systems nicht ausreichend.

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Präsident Pierre-Enric Steiger äußert, dass es nicht nur an der Verantwortung des Bundes mangelt, sondern auch die Regelungen des Landes nicht den internationalen Standards genügen. Die Stiftung erhebt konkrete Kritik an der Gesetzgebung und sieht in ihr einen direkten Verstoß gegen das Grundgesetz, was eine bundesweite Verbesserung der Notfallversorgung behindern könnte. Die eingereichten Unterlagen sollen elektronisch erfolgen, und die Stiftung beauftragt dafür drei namhafte Kanzleien.

Kritik am neuen Rettungsdienstgesetz

Das neue Rettungsdienstgesetz, das am 2. August 2024 in Kraft trat, soll laut Vorgaben sicherstellen, dass Rettungskräfte in 95% der Fälle innerhalb von 12 Minuten am Einsatzort sind. Dies stellt jedoch eine Abnahme der früheren Vorgaben dar, die eine Ankunftszeit von 10 bis 15 Minuten im Mittel festlegten. Präsident Steiger bezweifelt stark, dass die 12-Minuten-Frist überhaupt eingehalten werden kann, zumal die Stiftung noch keine signifikanten Verbesserungen wahrnimmt. Der Eindruck besteht, dass das neue Gesetz eher eine zementierende als eine lösende Wirkung auf die bestehenden Probleme hat.

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Besonders schwerwiegende Bedenken äußert die Stiftung zur sogenannten „Sterbequote“ von 20 Prozent für Herzinfarktpatienten, die durch das Gesetz gesetzlich verankert wird. Laut den Kritikern müssten nur 80 Prozent der Patienten innerhalb einer Stunde versorgt werden, was die Überlebenschancen drastisch senken könnte. Zudem stellen sie fest, dass veraltete Organisationsstrukturen und unklare Zuständigkeiten im Notfall die Überlebenswahrscheinlichkeit von lebensbedrohlich Erkrankten herabsetzen.

Die Björn Steiger Stiftung hat ihren Sitz in Winnenden und setzt sich seit 1969, dem Jahr ihrer Gründung nach dem Tod von Björn Steiger, für die Verbesserung des Rettungsdienstes ein. Ihre Gründungspersonen, Ute und Siegfried Steiger, verstarben 2022. In den letzten Jahrzehnten war die Stiftung unter anderem maßgeblich an der Einführung der bundesweiten Notrufnummern 110 und 112 beteiligt.

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Zukunft der Notfallversorgung

Ein zentrales Anliegen der Stiftung ist die Schaffung von bundesweit einheitlichen Standards im Rettungswesen. Diese wurde in der Vergangenheit von der vorherigen Koalition aus SPD, Grünen und FDP angestrebt, jedoch nach dem Aus der Ampel-Koalition aufgegeben. Die Stiftung betont die Dringlichkeit, dass der Bund sich wieder seiner Verantwortung stelle und umgehend Maßnahmen ergreife, um die Notfallversorgung flächendeckend zu verbessern.

Unter den Unterstützern der Beschwerde befinden sich unter anderem die AGSWN, der DBRD, das Notarztnetzwerk HonMed eG sowie die IG Privater Rettungsdienst Baden-Württemberg. Dies verdeutlicht, wie wichtig das Anliegen für die gesamte Branche ist. Das Gutachten von Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio hebt zudem hervor, dass der Staat zwingend verpflichtet ist, ein funktionierendes Rettungsdienstsystem bereitzustellen, was derzeit stark in Frage gestellt wird.

Es bleibt abzuwarten, wie schnell das Bundesverfassungsgericht über diese wichtige Angelegenheit entscheiden wird, da die Klage mindestens ein Jahr für eine Entscheidung in Anspruch nehmen könnte. Die Björn Steiger Stiftung sieht sich weiterhin ihrem Stiftungszweck verpflichtet und will für das Wohl der Notfallpatienten einstehen.

Weitere Informationen zu den Hintergründen dieser rechtlichen Auseinandersetzung finden sich auf den Webseiten von Radio Herford, Tagesschau und der Björn Steiger Stiftung.

Weitere Informationen, Referenzen & Quellen:

https://www.radioherford.de/nachrichten/kreis-herford/detailansicht/berlinkarlsruhe-rettungsdienst-soll-fall-fuer-bundesverfassungsgericht-werden.html
https://www.tagesschau.de/inland/regional/badenwuerttemberg/swr-maengel-im-rettungsdienst-bjoern-steiger-stiftung-will-heute-verfassungsbeschwerde-einlegen-100.html

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