Am Universitätsklinikum Gießen und Marburg (UKGM) in Marburg beginnt eine neue Ära in der Geburtshilfe. AOK versicherte Schwangere profitieren nun von einer individuelleren Betreuung, die durch einen kürzlich geschlossenen Qualitätsvertrag gesichert wird. Dieser Vertrag, der für die Geburtshilfe am Marburger Standort gilt, wurde nicht nur von der AOK Hessen initiiert, sondern auch im vergangenen Jahr von der Techniker Krankenkasse (TK) und der Barmer entwickelt, in Zusammenarbeit mit der Asklepios- und der Rhön Kliniken.
Der Qualitätsvertrag tritt in Kraft, sobald Schwangere sich in der Klinik anmelden. Die Begleitung erstreckt sich über einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten nach der Geburt. Dadurch wird eine kontinuierliche Unterstützung sichergestellt, die es Eltern ermöglicht, Vertrauen aufzubauen und während der entscheidenden Momente der Geburt Kontrolle zu bewahren.
Umfangreiche Leistungen und Ziele
Der neue Vertrag bringt eine Vielzahl an Leistungen mit sich. Dazu gehören individuelle Aufnahmegespräche und regelmäßige Hebammensprechstunden, bei denen unter anderem eine konsequente Blutdruckbeobachtung durchgeführt wird. Auch eine App zur Prävention von Geburtsangst und postnatalen Depressionen ist Teil des Programms. Ziel ist es, unter anderem die Anzahl der medizinischen Interventionen während der Geburt und die Häufigkeit von Kaiserschnitten, außer in Notfällen, zu reduzieren.
Die AOK sowie das UKGM verfolgen mit diesen Maßnahmen weiterhin das Ziel, die Stillraten zu erhöhen und die Mutter-Kind-Bindung zu verbessern. Durch die Teilnahme an Geburtsvorbereitungskursen und die Einbeziehung niedergelassener Frauenärztinnen und -ärzte sowie Hebammen bleibt die Betreuung ganzheitlich und patientenorientiert.
Qualitätsanforderungen und Sektorübergreifende Versorgung
Der Qualitätsvertrag ist Teil einer breiteren Bewegung zur Verbesserung der sektorübergreifenden Versorgung. Die entsprechenden Qualitätsanforderungen beinhalten Regeln zur Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität. Für die Strukturqualität sind personelle, räumliche und sächliche Voraussetzungen festgelegt. Diese umfassen unter anderem die Qualifikation der Hebammen und die notwendige Ausstattung der Geburtshäuser.
- Strukturqualität:
- Qualifikation der Hebammen
- Leitung des Geburtshauses
- Ausstattung in Geburtshäusern
- Prozessqualität:
- Obligatorische Patientenaufklärung
- Dokumentation von Kooperationen mit anderen Gesundheitseinrichtungen
- Ergebnisqualität:
- Überprüfung der Verlegungsquoten bei außerklinischen Geburten
Der GKV-Spitzenverband ist für die Überprüfung dieser Anforderungen verantwortlich. Regelmäßige Qualitätsmanagementprüfungen und externe Audits stehen auf der Agenda, um sicherzustellen, dass die Qualität der Geburtshilfe nicht nur eingehalten, sondern kontinuierlich verbessert wird. Bei Abweichungen von den Qualitätsstandards können Fortbildungsmaßnahmen und Hospitationen angeordnet werden.
Insgesamt zeigt der neue Qualitätsvertrag zwischen der AOK und dem Universitätsklinikum Gießen und Marburg, dass bei der Geburtshilfe nicht nur auf die medizinische Versorgung Wert gelegt wird, sondern auch auf die emotionale Unterstützung und das Wohlbefinden der Eltern. Ein Konzept, das im besten Interesse von Müttern und Neugeborenen entwickelt wurde.