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Mittwoch, 26. Februar 2025

Bitburger-Pokal: Neunkirchen-Seelscheid fordert Viktoria Köln heraus!

Der FSV Neunkirchen-Seelscheid trifft am 5. März 2025 im Bitburger-Pokal auf Viktoria Köln. Ein Spiel voller Spannung erwartet die 1200 Zuschauer.

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Mordprozess um Hannah S.: Enttäuschung nach Rückzug der Revision!

Am 25. Februar 2025 hat die Staatsanwaltschaft Dortmund entschieden, die Revision gegen das Urteil im Mordfall Hannah S. zurückzuziehen. Dies bedeutet das endgültige Ende des Verfahrens, welches über dreieinhalb Jahre gedauert hat. Der Rückzug wurde von Staatsanwalt Henner Kruse bestätigt und ist auf mehrere Faktoren zurückzuführen, darunter das Verschlechterungsverbot und die lange Dauer des Verfahrens.

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Die Entscheidung bezieht sich auf das Urteil vom Mai 2024, in dem der Täter, ein 31-Jähriger, wegen Totschlags zu neun Jahren und acht Monaten Haft verurteilt wurde. Die Staatsanwaltschaft ist weiterhin der Überzeugung, dass die Tat als Mord und nicht als Totschlag eingestuft werden sollte. Im konkreten Fall hat der Täter am 19. September 2021 im OLG-Park in Hamm die 25-jährige Hannah S. erstochen.

Enttäuschung der Angehörigen

Die Angehörigen von Hannah S. haben ihre Enttäuschung über den Rückzug der Revision geäußert. Sie hatten auf eine Neubewertung der Tat gehofft, da sie diese als Sexualmord werten. Die Unfähigkeit der Angehörigen, selbst eine Revision einzureichen, führte zu einer besonderen emotionalen Belastung. Allein die Staatsanwaltschaft war für diesen Schritt verantwortlich, doch die Revision kam nicht einmal beim Bundesgerichtshof an, sondern blieb bei der Generalstaatsanwaltschaft hängen.

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Die Therapie des Täters spielte ebenfalls eine Rolle im Urteil, da er an einer schweren Persönlichkeitsstörung leidet und zuvor wegen Sexualdelikten verurteilt worden war. Das Gericht entschied, dass nicht ausreichend nachgewiesen werden konnte, dass die Tat zur Befriedigung des Sexuellen Triebes begangen wurde, was entscheidend für die Einordnung als Totschlag war. Daher wurde der Täter zur zeitlich unbefristeten Unterbringung in einer forensischen Psychiatrie verurteilt.

Psychische Erkrankungen und ihre Wahrnehmung

Die Diskussion um den Täter wirft auch Fragen zur Wahrnehmung psychischer Erkrankungen in der Gesellschaft auf. Dazu ist zu beachten, dass etwa jeder Sechste im Laufe seines Lebens psychische Erkrankungen erfährt. Die Forschung zeigt, dass genetische, biologische und kulturelle Faktoren eine Rolle spielen. Es ist wichtig, zwischen tatsächlichen Gefahren von psychisch kranken Tätern und der Häufigkeit von psychischen Erkrankungen zu unterscheiden.

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Die Zunahme psychischer Erkrankungen könnte sowohl durch eine tatsächliche Zunahme als auch durch verbesserte Diagnosemethoden bedingt sein. Dennoch ist es von Bedeutung zu wissen, dass die meisten Menschen mit affektiven Störungen eher sich selbst gefährden, was sich in hohen Suizidraten äußert. Amokläufe sind in der Regel selten und nicht repräsentativ für die meisten Erkrankten.

Weitere Informationen, Referenzen & Quellen:

https://www.lippewelle.de/artikel/olg-mord-hamm-staatsanwaltschaft-zieht-revision-zurueck-2253866.html
https://www.wa.de/hamm/wir-sind-enttaeuscht-revision-olg-mord-zurueckgezogen-hamm-park-staatsanwaltschaft-dortmund-93593936.html

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