In Nordrhein-Westfalen (NRW) gibt es ernsthafte Sicherheitswarnungen im Zusammenhang mit dem Online-Kauf von Lasergravurmaschinen. Karl-Josef Laumann, Arbeitsminister in NRW, thematisierte die Risiken, die beim Personalisieren von Gegenständen wie Tassen oder Brettchen auftreten können. Die Arbeitsschutzverwaltung NRW hat gravierende Mängel bei vielen der im Internet erhältlichen Geräten festgestellt, was zu einer sofortigen Überprüfung durch die Bezirksregierungen von Köln und Düsseldorf sowie das Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung NRW (LIA) führte.
In der Untersuchung wurden sämtliche geprüften Geräte beanstandet, und als Folge dessen wurden über 300 gefährliche Angebote aus den Onlineshops entfernt. Diese Kontrollen sollen bis 2025 fortgesetzt werden. Wesentliche Sicherheitsmängel betreffen unter anderem unvollständige oder leicht entfernbaren Schutzscheiben, die in den Maschinen verbaut sind.
Hohe Risiken durch Lasergravurmaschinen
Die verwendeten Laser der Klasse 4 sind besonders gefährlich; sie können bei unsachgemäßer Handhabung gravierende Augenschäden und Verbrennungen verursachen. Die Leistung dieser Maschinen liegt zwischen 3 und 30 Watt, was sie 3.000 bis 30.000-mal stärker macht als ein herkömmlicher Laserpointer, dessen Leistung maximal 1 Milliwatt beträgt. Selbst eine kurze Exposition gegenüber den Laserstrahlen kann irreversible Schäden verursachen.
Die Behörden raten Verbrauchern ausdrücklich, beim Kauf auf Sicherheitsmerkmale zu achten. Insbesondere sollten Käufer auf die CE-Kennzeichnung, die vollständige Herstelleradresse sowie deutsche Warnhinweise und eine Konformitätserklärung achten. Sichere Geräte sollten Schutzvorrichtungen haben, die den Laser abdecken und beim Öffnen einer Klappe automatisch abschalten. Zusätzlich wird geraten, auch bei anderen Onlineprodukten wie Spielzeug, Elektrogeräten und Schutzausrüstungen Vorsicht walten zu lassen.
Die Arbeitsschutzverwaltung NRW betont die Notwendigkeit für Käufer, beim Online-Shopping verstärkt auf Produktsicherheit zu achten. Die aktuellen Warnungen erheben die tariflichen Standards für den Kauf von Weihnachtsgeschenken neu und machen auf die Relevanz von Prüfsiegeln wie dem GS-Zeichen aufmerksam.
Die Empfehlungen beinhalten auch, dass Kunden darauf achten sollten, ob der Händler ihren Sitz innerhalb der EU hat, um mögliche Zollgebühren und rechtliche Probleme zu vermeiden. Weiterführende Informationen zur Produktsicherheit sind auf der Webseite der Arbeitsschutzverwaltung NRW verfügbar.