Am 10. Januar 2025 wurde ein E-Scooter-Fahrer in Kaiserslautern von der Polizei gestoppt, nachdem er aktenkundig in Schlangenlinien fuhr. Der Vorfall ereignete sich gegen 20.50 Uhr im Geranienweg. Bei einer Kontrolle stellte die Streife einen deutlichen Alkoholgeruch fest. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,03 Promille. Daraufhin wurde der 39-Jährige zur Dienststelle gebracht und musste seinen E-Scooter vor Ort stehen lassen. Trotz Widerstand gegen die angeordnete Blutprobe wurde diese schlussendlich durchgeführt. Der Fahrer muss nun mit einer Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr rechnen.
Wie der Artikel von Rheinpfalz berichtet, sind die rechtlichen Bestimmungen für E-Scooter-Fahrer in Deutschland klar. Analog zu Autofahrern müssen auch sie die Promillegrenzen einhalten. Für sie gilt eine 0,5-Promille-Grenze. Wer diese überschreitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG. Besonders junge Fahrer unter 21 Jahren müssen sich an das strikte Alkoholverbot von 0,0 Promille halten.
Rechtliche Konsequenzen bei Alkohol am Steuer
Die rechtlichen Vorgaben sehen ab 1,1 Promille eine strafbare Trunkenheitsfahrt vor, die nach § 316 StGB geahndet wird. Bei diesem Wert gilt der Fahrer als absolut fahruntüchtig, und die Fahruntüchtigkeit wird unwiderleglich vermutet. Dies bedeutet, dass die Polizei beispielsweise einen E-Scooter-Fahrer bereits ab einem Atemalkoholgehalt von 0,3 Promille als potentiell fahruntüchtig bewerten kann, sofern alkoholbedingte Ausfallerscheinungen wie das Fahren in Schlangenlinien dokumentiert werden.
Der rechtliche Rahmen sieht für Fahrer, die mit einem Promille von über 0,5 unterwegs sind, die folgenden Bußgelder und Sanktionen vor, so bussgeldkatalog.org:
- Über 0,0 Promille (Führerscheininhaber in Probezeit oder unter 21 Jahren): 250 € und 1 Punkt.
- 1. Mal mit 0,5 Promille oder mehr: 500 € und 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot.
- 2. Mal: 1000 € und 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot.
- 3. Mal: 1500 € und 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot.
Die Sanktionen für Trunkenheit im Verkehr reichen von Geld- oder Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr, sowie möglicherweise einer Entziehung der Fahrerlaubnis. Die Regelungen sind eindeutig und zielen darauf ab, die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen und Unfälle durch alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit zu vermeiden.