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Donnerstag, 6. Februar 2025

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Grundsteuerreform in Isenburg: Höhere Belastungen für Eigentümer!

Am 6. Februar 2025 fand in Isenburg eine Informationsveranstaltung zur Grundsteuerreform statt, bei der die Änderungen für die örtlichen Grundstückseigentümer erläutert wurden. Laut der Rhein-Zeitung müssen die meisten Isenburger nach der Reform mit einer höheren finanziellen Belastung rechnen.

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Claudia Holl, die Finanzabteilungsleiterin der Verbandsgemeinde Dierdorf, beschrieb die Reform als einen Segen für einige, während andere einen Fluch erleben. Einige Grundstückseigentümer könnten von einer reduzierten Grundsteuer B profitieren, doch die Mehrheit wird mit höheren Zahlungen konfrontiert, was die Diskussion über die Fairness der neuen Regelungen befeuert.

Details zur Grundsteuerreform

Die wesentlichen Änderungen der Grundsteuer wurden am 6. November 2024 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Der neue Hebesatz für die Grundsteuer B wurde auf 472 Prozent festgelegt, was einem Anstieg von zuvor 350 Prozent entspricht, und tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Diese Maßnahme ist Teil einer bundesweiten Reform, die den seit Jahrzehnten unveränderten Einheitswert der Immobilien durch eine neuartige Berechnungsgrundlage ersetzt.

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Diese Reform führt dazu, dass die Grundsteuer nun hauptsächlich auf Basis der Grundstücksfläche und der Lage ermittelt wird. In der Vergangenheit flossen auch Faktoren wie die Ausstattung der Gebäude und deren Verkehrswert in die Berechnung ein. Nach Angaben der Stadt Neu-Isenburg sollen die Änderungen zu einer faireren und transparenteren Besteuerung führen.

Wirtschaftliche Hintergründe und Auswirkungen

Die Anpassung des Hebesatzes wurde notwendig, da die durchschnittlichen Messbeträge gesunken sind. Um die Einnahmen auf dem bisherigen Niveau zu halten, war dieser Schritt unumgänglich. Besonders bei neueren Gebäuden ist der Messbetrag gesunken, während er bei älteren Gebäuden tendenziell gestiegen ist. „Wir haben den Hebesatz so gewählt, dass die Gesamteinnahmen konstant bleiben und gesetzliche Vorgaben eingehalten werden“, erklärte Stadtkämmerer Stefan Schmitt.

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Die finanziellen Auswirkungen der Grundsteuerreform sind nicht zu unterschätzen. 2022 lagen die städtischen Einnahmen aus der Grundsteuer B bei 6,8 Millionen Euro, und Bürgermeister Dirk Gene Hagelstein betonte die Bedeutung dieser Einnahmen für die finanzielle Stabilität sowie die Infrastruktur der Stadt.

Zusätzlich zu den steuerlichen Änderungen wird die Stadt neue Grundsteuerbescheide an die Grundstückseigentümer versenden, die auf dem aktualisierten Hebesatz basieren. Das führt bei vielen zu einer Unsicherheit über die künftigen finanziellen Belastungen, da die neuen Steuermessbeträge sich ähnlich wie im alten Recht verteilen, jedoch gibt es klare Verschiebungen in den Bereichen wie der Mischnutzung und Grundstücken ohne Gebäude.

  • Alte Grundsteuer-Messbeträge:
    • 52,4 Prozent für reines Wohnen
    • 27,1 Prozent für reines Nicht-Wohnen
    • 18,9 Prozent für Mischnutzung
    • 1,7 Prozent für Grundstücke ohne Gebäude
  • Neue Grundsteuer-Messbeträge:
    • 49,6 Prozent für reines Wohnen
    • 25,7 Prozent für reines Nicht-Wohnen
    • 22,3 Prozent für Mischnutzung
    • 2,4 Prozent für Grundstücke ohne Gebäude

Die Herausforderungen und Chancen, die die Grundsteuerreform mit sich bringt, werden voraussichtlich weiterhin ein zentrales Thema für die betroffenen Eigentümer und die öffentliche Diskussion in der Region bleiben.

Weitere Informationen, Referenzen & Quellen:

https://www.rhein-zeitung.de/lokales/kreis-neuwied/grundsteuer-segen-oder-fluch_arid-4020375.html
https://www.neu-isenburg.de/pressemodul/pressemitteilungen/november/neuer-hebesatz-fuer-grundsteuer-beschlossen

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